130 verwahrloste Hunde gerettet: Neue Details zur Besitzerin der Tiere https://share.google/Rm0ixqUZgEBfua2Pq
Ich versteh es nicht.
Zitat:
"Gegen die Frau gilt bereits ein bundesweites Haltungsverbot, das nach MDR-Informationen in Cottbus ausgesprochen wurde. Das Veterinäramt wird nach Angaben des Landkreises nun Auflagen erteilen, die die Besitzerin einhalten muss. Ob eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz gestellt wird, werde derzeit geprüft."
Nach meinem Verständnis braucht es keine Auflagen, wenn eh bereits ein bundesweites Haltungsverbot vorliegt. Und eine Strafanzeige sollte doch auf jeden Fall gestellt werden, allein wegen des Verstoßes gegen das Haltungsverbot. Aber gut, dass etwas "geprüft" wird, ist vllt auch normaler Terminus.
Es ist nur einfach sehr ernüchternd zu lesen, dass keinerlei Maßnahmen nachhaltig greifen. Wenn Leute Tiere horten wollen, dann können sie das, egal wer da schon mal welches Verbot ausgesprochen hat.