Es entsteht immer wieder Verwirrung dadurch, daß es mehrere verschiedene Prüfungen gibt, die den Namen Hundeführerschein tragen. Der Niedersachsen-Sachkundenachweis-Hundeführerschein prüft nicht den Gehorsam des Hundes, sondern lediglich die verantwortliche Führung durch den Menschen.
"In der Praxis geht es dabei um ein Führen des Hundes, ohne Mitmenschen und andere Hunde zu gefährden oder zu belästigen. Die praktische Sachkundeprüfung kann mit dauerhaft angeleintem Hund abgelegt werden."
(Hundeschule Sandra Bruns in Hannover)
Es ist tatsächlich erlaubt, diese Prüfung mit einem fremden Hund abzulegen, da aber der Hund gar nicht gehorsam sein muß, bringt es normalerweise keine Vorteile. Es kann aber in Sonderfällen sinnvoll sein, wenn ich zB einen stark traumatisierten Hund aus dem Tierschutz habe, dem ich die Prüfungssituation in der belebten Öffentlichkeit nicht zumuten möchte.
Andere Hundeführerscheinmodelle sind dagegen echte Leistungsprüfungen auch des Hundes, die ein intensives Training voraussetzen, vor allem der BHV-Hundeführerschein, der in seinen Anforderungen mit der BH vergleichbar ist. Er ist weniger formalistisch als die BH, dafür mehr auf Alltagssituationen ausgerichtet.
Im Niedersachsen-Sachkunde-HF gibt es definitiv keine Übung "Heranrufen - Steh - Heranrufen bis zum Hundeführer". Diese Übung kenne ich nur aus dem Obedience-Hundesport, und dort auch erst in der zweithöchsten Leistungsklasse. Weder Hund noch Hundeführer müssen solche Kunststücke beherrschen, um in Niedersachsen den sachkundigen Umgang mit dem Hund in der Öffentlichkeit zu beweisen.
Dagmar & Cara