Es ist sehr viel sinnvoller, und auch in der STVO so vorgeschrieben, den Hund vom Fahrad aus rechts zu führen, also auf der vom Gegenverkehr abgewandten Seite. Das ist nicht nur dort wichtig, wo mit Autoverkehr zu rechnen ist, sondern auch auf Wegen, wo Radfahrer unterwegs sind. Auch vom überholenden (Rad) Verkehr ist der Hund so am besten geschützt.
In diesem Sinne weiter viel Spaß beim Radeln mit Hund!
Dagmar & Cara