Es gibt im Tierschutzgesetz eine Verordnung über das Halten von Hunden im Freien (Zwingerhaltung), die gilt bundesweit und darin ist unter anderem die Mindestgröße des Zwingers festgelegt und auch, daß er darin eine isolierte Schutzhütte zur Verfügung haben muß, die er mit seiner Körperwärme wärmen kann.
(Das ist jetzt der erste Link, den ich dazu gefunden habe, es gibt anderswo noch ausführlichere Beschreibungen, wie zB so eine Hütte gebaut sein muß)
Einen Hund über längere Zeit und gar nachts und draußen bei winterlichen Temperaturn einfach in eine Transportbox zu sperren ist ein grober Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Die Zustände, so wie du sie schilderst, inclusive Treten und Schlagen, sind nicht nur "nicht so toll" für die Hunde, sondern erfüllen den Tatbestand der Tierquälerei bzw der nicht artgerechten Tierhaltung. Normalerweise wäre also ein Anzeige bei der Polizei absolut angebracht.
Du bist angesichts deiner Stellung im Betrieb leider in einer schwierigen Lage. Ich hoffe, du findest trotzdem einen Weg, die Situation der Hunde zu verbessern, vielleicht indem du deiner Chefin den Gesetzestext zeigst.
Dagmar & Cara