Wenn ein Tierarzt eine Hündin als zuchttauglich beurteilt, dann heißt das nur, daß sie fit genug ist für Trächtigkeit und Welpenaufzucht. Das kann er guten Gewissens auch einem Mischling bescheinigen, wenn der Besitzer mal Welpen aufziehen will.
Der TA ist ja kein Rassekenner und nicht als Zuchtrichter ausgebildet.
Wenn ein Rassezuchtverein die Begrenzung der Würfe auf einmal im Jahr festlegt, dann kann es zwar vorkommen, daß auch einmal 2 Hitzen hintereinander ausgenutzt werden. Was dem Züchter aber letzlich nichts bringt, denn die Wurfzahl pro Jahr bleibt ja trotzdem begrenzt. In 4 Jahren sind also höchstens 4 Würfe möglich.
Beim IRC dagegen sind in 4 Jahren 6 Würfe erlaubt, also um die Hälfte mehr. (Bei zwei Hitzen im Jahr) Das ist schon ein großer Unterschied zuungunsten der Zuchthündin.
Mindestens ebenso kritikwürdig finde ich allerdings, daß nach oben hin überhaupt keine Alterbegrenzung der Zuchthündinnen (Und Katzen) festgelegt wird. Das ist indiskutabel.
Überhaupt fällt die Zuchtordnung mindestens ebenso durch die Auslassungen auf wie durch die Inhalte. Noch ein Beispiel:
Zur Eintragung eines Wurfes sind folgende Unterlagen erforderlich
1. Zuchttauglichkeits-Bescheinigung für beide Elterntiere, wenn diese noch keinen Zuchttauglichkeits-Stempel haben.
2. Unterschriebenen Deckschein und Wurfmeldeschein
3. Die Original Ahnentafeln der Elterntiere.
4. Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß von den dazu berechtigten Personen ausgefüllt und unterschrieben sein. Mit der Unterschrift haftet der Unterzeichner rechtsverbindlich für alle darin gemachten Angaben.
Aha, Und was ist mit Untersuchungsbescheinigungen der Eltern bezüglich vererbbarer Krankheiten? Welche bei Border Collies vermutlich andere sind als bei Siamkatzen?
Kein Wort davon. Gibt es nicht, wird nicht verlangt.
Finger weg von dem Verein!
Dagmar & Cara