Ich denke auch, dass hier immer wieder Dinge massiv durcheinander geworfen werden.
Ein schlechter, unseriöser Züchter - oder einer den man zumindest persönlich als solchen empfindet - hat nichts mit Qualzucht zu tun.
Ein einzelner kranker oder gestörter Hund hat nichts mit Qualzucht zu tun.
Eine Richterbewertung die man als unangebracht oder ungerecht empfindet hat nichts mit Qualzucht zu tun.Nochmal zur Definition:
Quelle: Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes "Verbot von Qualzüchtungen)
Aber ....
... wenn ein Züchter auf Merkmale selektiert, welche zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen, dann betreibt er Qualzucht. (ggf. hat er "Mist gemacht")
... wenn ein einzelner Hund züchtungsbedingt morphologische und / oder physiologische Veränderungen oder Verhaltensstörungen äußert, dann ist er ein Produkt der Qualzucht.
... wenn ein einzelner Richter in seiner Bewertung eine Merkmalsausprägung duldet, welche zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen, dann unterstützt er die Qualzucht. (ggf. macht sich der Züchter mit schuldig, wenn er diesen Richter gezielt aufsucht.)
Insofern wird hier nichts vermischt, was nicht zusammengehört.
Es geht ja nicht darum, dass ein Hund 1 Zentimeter zu groß oder zu klein ist oder in Züchter die Hund (tierschutzkonform) anders hält, als es der zukünftige Halter als angebracht empfindet (Zwinger o.ä.), sondern weiterhin um Merkmale, die nicht der Subjektivität unterliegen (Fellfarbe oder Größe, ohne Beeinträchtigung der Gesundheit), sondern um Merkmale, die nachweislich mit der Schädigung der Gesundheit zusammen hängen.
Ein Züchter, der wissentlich auf ein Merkmal selektiert, das eine Minderleistung der Gesundheit hervorruft (etc. pp. s. o.), macht sich im engeren Sinne der Qualzucht schuldig.
Insofern muss natürlich:
Beim einzelnen Züchter, beim einzelnen Richter und beim einzelne Hund angesetzt werden, wenn Qualzucht definiert* und reglementiert werden soll.
(* Das ist ja das große Problem dabei, es steht nirgendwo ab wann es zu einer "Minderleistung" kommt bzw. ab wann von einer "Minderleistung" auszugehen ist und ab wann eine "ausreichend Leistung" vorliegt, selbst wenn es keine "gute oder befriedigende Leistung" ist.)
Natürlich muss sich die große Masse ändern, aber die große Masse besteht aus sehr vielen Individuen. Und diese Individuen begehen Fehler, nicht die anonyme Masse.
Es natürlich wissenschaftlich falsch ein Einzelbeispiel ungeprüft auf alle anderen zu übertragen (das wäre im höchsten Maße subjektiv der eigenen Erfahrung entnommen), aber es ist absolut richtig das Einzelbeispiel zusammen mit vielen anderen Einzelbeispielen objektiv auszuwerten, um dann zu einer Aussage bezüglich der breiten Masse zu kommen (oder vielmehr ihrem durchschnittlichem Individuum dieser Masse).
Subjektive Beispiele per se zurückzuweisen und als irrelevant abzustempeln ist zwar wissenschaftlich korrekt, aber diese Beispiele als "nicht zutreffend" zu betiteln ist ebenso falsch.
:)