Ich frage mich auch gerade... es gibt ja einige, die die Steuer nur unter Vorbehalt zahlen (wollen).
Aber selbst wenn man die Hundesteuer die letzten 20 Jahre einfach gezahlt hat ohne ein Wort von Vorbehalt oder Widerspruch, so müsste einem die Steuer - rein rechtlich gesehen - zurückerstattet werden, sollte der EuGH gegen die Steuer entscheiden, da die Hundesteuer ja dann folglich zu keinem Zeitpunkt ihrer Existenz rechtens war. In Anbetracht dessen ist es natürlich sehr unwahrscheinlich, dass gegen die Steuer entschieden wird, selbst wenn die Kläger im Recht sind, da der EuGH Deutschland somit einen ordentlichen finanziellen Schlag verpassen würde.
Wenn man allein in Berlin (3,5 Millionen Einwohner) mit 1/2 Millionen Hundebesitzer rechnet, so sind das (seit Verabschiedung der deutschen Verfassung --> 1949) fast 4 Milliarden Euro, die Deutschland an die Hundehalter zurückzahlen müsste - allein für Berlin.
Ich hoffe auch inständig, dass die Hundesteuer zumindest für die Zukunft abgeschafft wird, aber da wie gesagt genau genommen die Steuer wegen Illegalität zurückerstattet werden müsste, befürchte ich, dass das möglicherweise Grund genug ist, der Klage nicht stattzugeben. Oder aber man erlässt eine Sonderregelung, nach der die Steuer nicht zurückgezahlt werden muss...