Beiträge von Magpie

    Ich frage mich auch gerade... es gibt ja einige, die die Steuer nur unter Vorbehalt zahlen (wollen).
    Aber selbst wenn man die Hundesteuer die letzten 20 Jahre einfach gezahlt hat ohne ein Wort von Vorbehalt oder Widerspruch, so müsste einem die Steuer - rein rechtlich gesehen - zurückerstattet werden, sollte der EuGH gegen die Steuer entscheiden, da die Hundesteuer ja dann folglich zu keinem Zeitpunkt ihrer Existenz rechtens war. In Anbetracht dessen ist es natürlich sehr unwahrscheinlich, dass gegen die Steuer entschieden wird, selbst wenn die Kläger im Recht sind, da der EuGH Deutschland somit einen ordentlichen finanziellen Schlag verpassen würde.

    Wenn man allein in Berlin (3,5 Millionen Einwohner) mit 1/2 Millionen Hundebesitzer rechnet, so sind das (seit Verabschiedung der deutschen Verfassung --> 1949) fast 4 Milliarden Euro, die Deutschland an die Hundehalter zurückzahlen müsste - allein für Berlin.

    Ich hoffe auch inständig, dass die Hundesteuer zumindest für die Zukunft abgeschafft wird, aber da wie gesagt genau genommen die Steuer wegen Illegalität zurückerstattet werden müsste, befürchte ich, dass das möglicherweise Grund genug ist, der Klage nicht stattzugeben. Oder aber man erlässt eine Sonderregelung, nach der die Steuer nicht zurückgezahlt werden muss...

    "Unter vorbehalt"? Wie genau geht das eigentlich? Unser Hund zieht ja auch bald ein und dieses Jahr geht es in Sachen Hundesteuer ja an den Gerichtshof, daher würde mich interessieren, wie ich unter Vorbehalt zahlen kann :)

    zum Thema:
    MÖGLICH ist es auf jeden Fall, dass einem der Hund bei Steuerhinterziehung genommen wird. Dies geschieht aber wahrscheinlich eher nach mehrmaliger Hinterziehung/Ermahnung, denke ich.

    Also, der Herr, mit dem wir das besprochen haben, war quasi der Vermieter. Sprich die Firma, der wir die Miete überwiesen haben, war die, bei der er gearbeitet hat. Nach einem Telefonat heute kam nun heraus: der Eigentümer der Wohnungen ist seit August ein anderer (darüber wurden wir auch in Kenntnis gesetzt), und dieser jetzige Eigentümer wünscht nunmal keine Hunde. Dennoch: wir haben keinen neuen Mietvertrag bekommen und es wohnen nach wie vor eben noch mind. 2 andere Hunde im Haus! Es gab sogar vor kurzem eine Mieterinformation, in der der Vermieter bittet, dass die Mieter den hundekot immer entfernen, den ihre Hunde hinterlassen (das lustige dabei: die Mieter mit hund habe ich noch nie ihre Hunde auf das Grundstück machen lassen sehen, dafür aber häufig hausfremde, da der grünteil direkt am Gehweg angrenzt und auch nicht als privat gekennzeichnet ist). Diese Mieterinformation deutet ja wohl darauf hin, dass der Vermieter von den anderen Hunden im haus weiß und diese billigt.

    Hallihallo,
    im Mai soll bei uns ein 9 Wochen alter Australian Shepherd einziehen. Wir wohnen nun seit Juni 2011 in dieser Wohnung (54 m²) und haben bei Einzug mehrmals den für uns zuständigen Verwalter (und Leiter!) der Hausverwaltung gefragt, ob Hundehaltung erlaubt sei, was stets bejaht wurde (solange es kein Kampfhund oder besonders großer Hund ist). Damals sagte uns der Herr, dass wir dann einfach noch "der Form halber" schriftlich Bescheid geben sollten.
    Das haben wir nun Anfang März auch gemacht und in dem Schreiben auch nochmal gesagt, dass der Hund am 3. Mai einzieht. Jetzt erst, am 18. April (ob die lange Verzögerung wohl Absicht ist...?) bekamen wir plötzlich ein Schreiben von denen, dass die Hundehaltung leider nicht erlaubt werden kann da der Hund "vom Eigentümer nicht erwünscht" ist.

    Das kann doch nicht rechtens sein, oder? "Nicht erwünscht" stinkt ja geradzu nach willkürlicher Entscheidung, mündlich wurde uns die Hundehaltung schon zweimal erlaubt und wir wären hier nicht eingezogen, wenn es nicht erlaubt gewesen wäre, einen Hund zu halten! PLUS im Haus wohnen auf jeden Fall zwei andere Hunde, ein Beagle (der über uns wohnt und den wir jeden Abend mal jammern hören, wahrsch. weil er aufs Klo muss und Herrchen nicht geht) und einen Labrador / Mix in der Größe.

    Achja, im Mietvertrag steht, dass die Haltung eines Hundes nach Zustimmung des Vermieters erlaubt ist.

    Ich mag auch! :)

    Naja, eine Ferndiagnose ist auf jeden Fall schwer, da frag dann mal lieber in der Hundeschule.
    Du sagst er beißt sie "ständig", dass er NUR sie so beißt und ihre Schwester nicht... das hört sich halt für mich doch irgendwie gezielt an, wie du es schilderst. Kann natürlich sein, dass es ganz anders ist, und deswegen sag ich ja - eine Ferndiagnose ist schwer, und auf keinen Fall zu 100% richtig.
    Im Übrigen hatte ich bei meinem Welpen nie irgendwelche blutigen Körperteile, und ich hab ganz normal (mit Spieli!) mit ihm gespielt... es gab vielleicht mal Kratzer an den Armen von den Milchzähnchen, die waren nun aber nicht wirklich "blutig"... aber wie gesagt, kann sein, das hört sich für uns alles ganz anders an, als es in Wirklichkeit ist, also frag lieber Leute, die sich das live anschauen können :)

    Und nunja, ein so junger Hund weiß nicht wann Schluss ist. Ich kenne genug ausgewachsene Hunde, die ebenfalls nicht gehen, wenn es zu wild wird, sondern lieber weitertoben :headbash:
    Da ist es einfach deine Aufgabe, dazwischenzugehen BEVOR jemand verletzt wird. Dann muss er halt mal in seiner Box bleiben und ein bisschen jammern, aber von allein lernt ein Welpe nicht, dass er auch mal Ruhe geben muss, wenn Mama (=Hundeführer) es sagt.

    Zitat

    wie oft muss sich deine tochter denn noch beißen lassen, bevor du einenn trainer zu rate zu ziehen gedenkst?
    was auch immer da zwischen der kleinen und dem hund vorgefallen sein mag, es darf nicht sein, dass er permanent unkontrolliert zubeißt. notfalls musst du die beiden wie auch immer voneinander fernhalten oder dem kleinen einen maulkorb anlegen.

    Eben darauf will ich hinaus. JETZT lässt sich das Problem noch recht einfach handhaben, weil Welpi noch klein und nicht voll entwickelt... aber lass ihn erstmal verstanden haben, dass er mit Beißen seinen Willen kriegt und auch seine Ruhe, wenn er nun mal gerade keine Lust auf Berührung hat. Dann sieht das ganze schon viel schwieriger aus... ich würde lieber ein bisschen investieren und dieses Problem nicht erst zu einer Gefahr werden lassen :/
    Der Hund muss verstehen, dass er sich eben trollen muss, wenn es ihm zuviel wird/er sich bedrängt fühlt.

    Achso, übrigens: Dein Hund wird deiner Tochter wohl kaum böse sein, Hunde sind nicht nachtragend. Er könnte sich höchstens gemerkt haben, dass dieses Kind ihm "nur" Schmerzen bereitet und deswegen versuchen, sich per Aggression zu verteidigen.

    Hmm, schwierig :O
    Ich würde den Hund verbal bestrafen, etwas lauter werden und zeigen, dass ich da ganz doll geschockt bin, wenn er sowas macht... aber eine genaue Handlungsanweisung könnte ich auch nicht geben!
    Am besten wäre es, ihr holt euch so früh wie möglich einen Trainer, damit ihr dieses Problem gleich im Keim erstickt.

    Achso, natürlich alles vorausgesetzt er hat schon die Beißhemmung, d.h. kann seine Kraft bei anderen schon dosieren. Wenn er also absichtlich so doll bei ihr zugebissen hat.