Die Voraussetzungen für den Einsatz eines Schulhundes sind leider nicht bundesweit einheitlich geregelt, demnach kommt es darauf an, in welchem Bundesland du arbeitest, ob und unter welchen Voraussetzungen du einen Hund überhaupt mit in die Schule nehmen darfst.
Informiere dich über die Gesetzeslage in deinem Bundesland und entscheide dann, ob du es weiter in Betracht ziehst, deinen Hund „mit in die Schule nehmen zu wollen“
Du schreibst selber, dass du das Gefühl hast, deine Hündin nicht richtig einschätzen zu können und du Sorge vor Übersprungshandlungen hast.
Was genau soll in einem solchen Setting für die Kinder und den Hund „schön“ sein?
An einem Tag der offenen Tür präsentiert sich eure Schule. Ihr möchtet dort doch sicherlich zeigen, dass ihr professionell arbeitet und die Sicherheit der Kinder Grundvoraussetzung ist.
WENN du langfristig einen Schulhund einsetzen möchtest, dann mit Sinn und Verstand. Und sollte in deinem Bundesland eine Ausbildung nicht Voraussetzung sein, dann musst du zumindest Stresssignale deines Hundes deuten und darauf reagieren können, die Versicherungsfrage muss geklärt sein und du musst die Kinder auf den Hund vorbereiten, grundsätzliche Umgangsregeln festlegen und so etwas.
Viele Grüße von einer Grundschullehrerin in Schleswig Holstein mit ausgebildetem Schulhund.