Ich habe es schon einmal geschrieben, solange der §11b so schwammig geschrieben ist, jeder definieren kann wie er will, sind dem VDH die Hände gebunden. Er kann ebenfalls nur Empfehlungen aussprechen.
Das der §11b so schwammig ist mißfällt mir auch. Da sind wir einer Meinung. Aber warum ist es z.b. möglich Durchführunsgbestimmungen über PL, ED, PRA in die VDH Zuchtordnung aufzunehmen und bei dem Thema nun sind dem VDH auf einmal die Hände gebunden? Die Zuchtordnung des VDH ist deutlich strenger als die des FCI, was auch absolut löblich ist. Es gibt Vorgaben über jede Menge mehr Krankheiten als man im Zuchtreglement der FCI findet. Also muss es doch auch möglich sein etwas die Brachycelophie zu tun, sprich entsprechende Durchführungsbestimmungen erlassen. Bei PL, ED, PRA ist der §11b genauso schwammig formuliert und da geht es problemlos. Warum da und nicht bei Brachycelophie?