Das waren aber nicht nur die Hunde- und vor allem Katzenschäden (Wand wird als Kratzbaum genutzt oder angepinkelt), denn Löcher mitten im Türblatt machen die Tiere nicht.
Ich würde jederzeit wieder an einen Hundehalter vermieten, aber Katzenhalter sind bei mir (deshalb!) raus.
Das kannst Du aber ja genauso geltend machen, wie Schäden durch Hunde. Katzen sind übrigens in der Regel automatisch in den privaten Haftpflichtversicherungen der Halter inkludiert.
Und die Miete sollte schon so kalkuliert sein, dass "normale" Abnutzung damit aufgefangen wird. Der Zeitwert-Rest, den der Vermieter zahlen muss, ist also in der Regel in der Miete schon enthalten.
Beispiel Autounfall. Der Verursacher 100% Schuld. Ersetzt wird natürlich nur der Zeitwert. Ein neues Auto muss man selber kaufen. Was meinst du wie viele Leute da bittere Beträge draufzahlen die weit über eine Türzarge hinaus gehen?
Normale Abnutzung klaro. Aber in meinem fiktiven Beispiel ging es ja um Reparaturkosten, die normalerweise nicht entstehen würden und bei Handwerkerleistungen habe ich als Vermieter ja dann Kosten, die bei ordnungsgemäßen Gebrauch nicht entstanden wären. Bei Materialkosten Zeitwert okay, aber auch Handwerkerleistungen auch finde ich persönlich schon heftig. Man kriegt ja bei einem Autounfall auch nicht den Arbeitslohn für die Reparatur nur anteilig am Zeitwert.