ZitatWas ist denn ein Titel?
Aber dann wird doch der Schaden irgendwie abbezahlt und wenn in kleinen Schritten, oder?
Titel ist die rechtliche Anordnung zur Zahlung.
In kleinen Schritten bringt dem Vermieter wahrscheinlich nichts, er muss es ja auch gleich komplett bezahlen, damit er weiter vermieten kann. Wenn er dafür einen Kredit braucht, muss er den a) erst mal kriegen und b) Zinsen zahlen, die dann er zu tragen kann. Wobei es ja eigentlich bei Hundehaltern kaum passieren kann, dass sie nicht zahlen können, wenn sie ne Haftpflicht haben.
Das Problem ist aber hauptsächlich, dass die Haftpflicht nur den Zeitwert ersetzt. Wenn die Türen halt schon länger drin sind (aber noch halten würden), muss er trotzdem neue kaufen, bekommt aber nur einen Teil des Preises, weil die alten eben nicht mehr mehr wert waren. Also muss er erst mal wieder Geld investieren.