Beiträge von Camillo09

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    Ich trau mich einfach nicht, es beim Vermieter zu melden.
    Auf diesem Zettel steht ja, falls Schimmel in der Wohnung kommt, ist an selbst Schuld und muss für die fachmännische Entfernung selbst zahlen.

    Du MUSST aber! Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Machst du das nicht, kann er deswegen an dich rantreten. Du musst nämlich den Schaden mindern, indem du ihn davon in Kenntnis setzt, sodass er etwas unternehmen kann. Ob er das dann macht, ist seine Sache. Aber wenn du nichts sagst und der Schaden wird deshalb größer, DANN bist du daran mit schuld und er hat rechtliche Handhabe, dich dafür mit in die Verantwortung zu nehmen.

    Den Zettel kannst du getrost wegwerfen, der ist nicht relevant, aber deine unprofessionellen Versuche, das Problem selbst irgendwie zu bearbeiten, könnten problematisch werden. Denn dann kann er evtl. verlangen, dass du an den Kosten beteiligt wirst. Hättest du es, wie es deine Pflicht ist, gleich gemeldet, dann wäre der Schäden evtl. viel kleiner, billiger zu beheben und du hast durch dein Nicht-Melden viel höhere Kosten verursacht. Diese Kosten kann er natürlich von dir einfordern, du bist ja daran schuld. Nicht am Schimmel selbst, aber daran, dass aus kleinen Flecken am Anfang, gegen die nichts fachmännisch unternommen wurde, jetzt große Platten geworden sind.

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    Aber wäre es nicht möglich, den Eigenbau Hundesicher zu machen?

    Kann man schon. Die Frage ist nur, mit welchem Aufwand (kompletter Neubau?) und wie gut die Sicherung sein muss. Wenn man einen größeren Hund hat, der wirklich töten will, hätte ich wahrscheinlich auch immer Bedenken, ob die Sicherung ausreicht.
    Mein Bau ist einfach so erhöht, dass der Hund gar nicht dran kommen kann, die Schweinchen nicht sieht und so überhaupt kein Interesse daran hat. Aber das ist ja nicht immer so einfach.

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    Dann habe ich durch Zufall über die für uns perfekte Lösung gelesen. Sie darf mich nun nicht mehr überholen, sondern muss entweder neben oder hinter mir laufen. Seitdem kann ich sie (außer natürlich, wenn ich an befahrenen Straßen laufe und im Dunkeln) jederzeit ableinen.

    Und was machst du, wenn sie trödelt? Oder kommt das einfach nicht vor?

    Ich habe meinen (nicht tauben) Hund im Freilauf auch fast immer nur hinter mir, bei uns ist der Grund ein anderer, aber manchmal trödelt er halt rum und wenn dann ein Jogger, Fahrradfahrer... kommt, muss ich ihn trotzdem ranrufen. Wie handhabst du das? Meinen kann ich rufen, aber einen tauben Hund ohne Vibrationshalsband?

    Ich habe noch NIE eine Selbstauskunft vor dem Termin ausgefüllt. Die gibt es immer erst bei der Besichtigung. Das finde ich auch überhaupt nicht in Ordnung, dass ich mich schon vor dem Termin so persönlich ausziehen muss, auch wenn dann die Wohnung eh nicht in Frage kommt.

    Evtl. gibt es da auch regionale Unterschiede. Hier ist es üblich, dass Wohnungen ohne Küche und unrenoviert vermietet werden. Man streicht bei Einzug, wie man will, und bei Auszug muss man nichts mehr machen, außer natürlich, man hat jetzt Wände in dunkeln oder knalligen Farben. Finde ich auch sinnvoller, als bei Auszug zu streichen und der Nachmieter will es eh anders haben. Völlige Verschwendung von Zeit und Geld.

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    Meine Familie vermietet gewerblich Wohnungen und ich arbeite Teilzeit mit.
    Als Vermieter kann ich sagen, dass es gewisse Wohnungen gibt (Neubauerstbezug bzw Erstbezug nach Komplettrenovierung), wo grundsätzlich keine Hunde erlaubt sind. Fakt ist, wenn an der weiß gestrichenen Wand der Hund vorbei läuft, am besten frisch vom Feld gekommen, ist sie nicht mehr weiß.

    Das hat man aber immer. Eine weiße Wand ist schon direkt nach dem Einzug nicht mehr weiß, das ist einfach so. Ob durch Möbel, die dagegen stoßen, ne schmutzige Jacke, Kinder, Hunde...Welcher Mieter erwartet denn, dass er bei Einzug nicht streichen muss? Zumal ja die meisten eh nicht die sterilen, weißen Wände dauerhaft wollen und sowieso streichen. Klar nicht beim Erstbezug, aber danach.

    Ich finde es nicht gut, es nicht vorher zu sagen, v.a. wenn die Vermieter selbst die Sache übernehmen (kein Makler!) und dann von einiger Entfernung herfahren. Wenn sie direkt im Haus oder nebenan wohnen, ist das eine Sache, da ist es v.a. meine eigene Zeit, aber nicht, wenn der Vermieter herfahren muss. Die meisten schreiben nun mal nicht rein, wenn Hunde nicht erlaubt sind, aber oft ist es eben so.

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    Ist nur Mist, wenn der Hund dann mal verstirbt und man sich einen Nachfolger anschaffen will.
    dann muss der nämlich explizit genehmigt werden.

    Mir sind leider genügend Fälle bekannt, in denen der Nachfolger vom Vermieter abgelehnt wurde. Und das ist auch rechtsgültig.

    Ich würde sowas daher nie nie NIE unterschreiben (da kann die Not noch so groß sein)
    sondern immer auf eine generelle Haltungserlaubnis bestehen.

    Ok, für uns ist das kein Thema, weil klar ist, dass wir nur begrenzte Zeit in einer Wohnung bleiben. In Mietwohnungen bin ich eh nie wirklich zuhause, die sind für mich immer nur für ein paar Jahre, von daher ist das Thema Nachfolger für uns kein relevanter Punkt. Wenn man natürlich langfristig in einer Wohnung bleiben will, ist das blöd. Da habe ich zu sehr in meinen eigenen Gedankengängen gedacht, weil für mich das eh nicht in Frage kommt.

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    In meinen Mietvertrag stand nur Im Anhang Haltung eines Hundes ist erlaubt. Ich würde da nicht viel mehr reinschreiben wollen, mehr Text bedeutet im Ernstfall immer mehr angriffsfläche

    So steht es bei uns auch. In der vorherigen Wohnung wollte die Vermietern den konkreten Hund (also Name + Geburtsdatum) benannt haben, war auch ok, wir wollten eh keinen zweiten oder anderen halten.

    Wir haben welche bei Amazon bestellt, die sind wesentlich günstiger als im Baumarkt. Die haben schon 3 Umzüge überlebt, aber jetzt sind sie hinüber. Noch einen machen sie nicht mit. Richtige Umzugskisten sind schon besser als Bananenkisten oder andere Versandkartons (die kann man ja auch sammeln, wenn man es rechtzeitig weiß). Wir haben für 30 Stück 30 € bezahlt, das ist ok.

    Klar, früher gab es andere Urteile von Amtsgerichten (dein zitiertes ist von 2008, das vom BGH von 2010), es gab sogar später eines von einem Amtsgericht, das anders entschieden hat. Aber eigentlich sind Urteile vom BGH als Richtlinie für andere Gerichte zu nehmen und die meisten Richter werden sich darauf berufen, was das höchste deutsche Gericht in einer solchen Angelegenheiten entschieden hat.

    Der Makler muss die Wohnungsanzeige noch haben, der hat nämlich eine Aufbewahrungsfrist. Die Frage ist nur, ob er sie dir geben will, wenn er das wissentlich in Absprache mit dem Vermieter gemacht hat. Im Fall der Fälle müsste auch das eingeklagt werden.