Beiträge von Camillo09

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    Muss ich Mitglied sein um mich an den Mieterschutzbund wenden zu können?

    Ja, aber so teuer ist das nicht.

    Wenn der Vermieter nichts macht- Mietminderung. Dann wird er bald was machen, er will ja sein Geld. Mietminderungen wegen Schimmelbefal sind aber gerechtfertigt, von daher rechtlich in Ordnung. Entweder machst du das offiziell über einen Anwalt (ob Mieterbund oder selbst beauftragt) oder erst mal nur in einem eigenen Schreiben. Wobei man sich da halt schon ein bisschen auskennen muss.

    @TE: das ist nicht wirklich dein Ernst, oder? :muede2: Ich versteh nicht, warum du das alles machst, schon gar nicht, wenn der Vermieter schon solche Schreiben rumschickt. Der wird ganz genau wissen, dass es grundsätzlich ein Schimmelproblem gibt und wartet nur auf Mieter wie dich, die sich einschüchtern lassen von einem solchen Schreiben. Jetzt, wo du diese ganze Pfuscherei betrieben hast, hat er nämlich die Vorlage, die schon immer notwendige, richtig teure Sanierung des Mauerwerks auf dich abwälzen zu können, weil du den Schimmel nicht gemeldet hast, deiner Meldefplicht für Schadenminderung nicht nachgekommen bist und stattdessen das Mauerwerk so richtig kaputt machst.

    Wenn ihr wieder zusammenziehen wollt, müsst ihr wohl eine andere Wohnung suchen. Der Vermieter muss die Haltung nicht erlauben. Wenn aber alle Nachbarn ihr ok geben würden, dann wird es für den Vermieter schwierig, die Haltung zu verbieten nach dem neuen Urteil. er muss es ja für den Einzelfall begründen und da wird es nicht mehr ganz so leicht, wem dein Freund schon lange dort wohnt. Von daher wäre es ein Versuch, wenn ihr euch den Stress geben wollt.

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    Das Beispiel habe ich schonmal gebracht. Es gibt viele Hundehalter, die immer das Glück hatten gut sozialisierte, unproblematische Hunde zu haben. Und da ist es sehr hilfreich, wenn sie mitbekommen, dass unsichere Hunde mehr Abstand brauchen ("Gelber Hund"). Was ich mich schon belehren lassen musste, weil ich ausgewichen bin... :???:[ /quote]

    Da kommt man aber auch mit gesundem Menschenverstand drauf und wenn man den nicht hat oder den Hund eh nicht unter Kontrolle, dann bringt es auch nichts, wenn ich mal sowas wie be BH bestanden habe. Wenn man einen Hund hat, der Abstand will (ich hab so ne Knalltüte), dann lernt man, Hunde effektiv zu blocken. Sich darauf zu verlassen, dass andere Hunde jederzeit abrufbar sind, kann man eh nicht. Solange es nur Tut-Nixe sind, geht das. Kommt ein Hund mit Beschädigungsabsicht, sieht das vielleicht anders aus, aber da würde das Wissen des Halters, dass meiner Abstand will, auch keinen Unterschied machen.

    Belehren lassen, weil man ausgewichen ist: wenn jemand anderes meint, dass Ausweichen falsch ist, soll er doch. Wo ist das Problem? Man lässt sich da auf keine Diskussion ein und geht einfach weiter.

    Wenn du es dann erfährst. Ich habe die Hausordnung damals (in der Wohneinheit, in der es eine gab ;) ) nicht mit dem Mietvertrag ausgehändigt bekommen und erst durch die Nachbarn erfahren, dass in dem Haus Haustiere generell nicht erlaubt sind. Ich hatte damals aber nur meine Meerschweinchen, daher war es mir egal. Der Hund hat nicht offiziell mir gehört (war auf meinen Mann, damals noch Freund angemeldet an einem anderen Wohnort) und damit nur zu Besuch. :lol:

    Wie kommst du darauf, dass sich der Hund da draußen für interessiert? Dauerhaft? Ich kenn keinen, den das wirklich draußen juckt.

    Und außerdem behaupte ich: wenn ein Hund noch so "da" ist, dass er auf das HB reagiert, dann kommt man auch mit einem Rückruf (Superpfiff mit Superduperbelohnung?) noch an den Hund ran. Wenn der Hund in den Jagdmodus fällt und damit keine Rückrufe mehr wahrnimmt oder sie ihm egal sind, dann wird es für das HB genauso sein. Es mag die ersten 2-3 Male vielleicht noch klappen, aber dauerhaft glaube ich nicht. Zumal man ja auch ne begrenzte Reichweite hat und da ist der Hund schnell draußen.

    Eben, das was bei einer BH abgefragt wird, ist für den Sport. Das kommt im Alltag so überhaupt nicht vor. Ich brauch beim Spaziergang weder Fuß, noch Sitz, noch Platz. Geschweigedenn ein Laufschema. Drei Kommandos reichen: Hier (da brauch ich aber auch keinen Vorsitz), Weiter und Nein. Das hat mit BH wirklich wenig bis gar nichts zu tun.

    Wenn eine flächendeckende Prüfung, dann sehr individuell. Meiner braucht z.B. weder vorm Supermarkt warten, noch in einen Zug steigen, noch durch eine belebte Innenstadt gehen. Er kann das auch nicht und wird es auch nie lernen (können). Das gibt es in unserem Alltag nicht, warum muss ich das dann mit dem Hund trainieren? Für andere ist es eigentlich egal, ob der Hund mit Pferden, Kühen oder Wildspuren klar kommt, weil das Hauptgassigebiet die Innenstadt ist.

    Außerdem, warum braucht man bitte für alles ne Prüfung?

    @Sanmmaja: nein, den gibt es nur in Niedersachsen bisher.

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    Wenn im Mietvertrag Tierhaltung erlaubt ist /bzw keine Regulierung drinsteht und beide Seiten den Vertrag unterschreibne, bin ich trotzdem nicht auf der sicheren Seite oder?

    Nein, weil ein Vermieter nicht einfach etwas übergehen kann, was eine Eigentümergemeinschaft (und davon würde ich bei so einem Haus mal ausgehen) beschlossen hat. Wenn das im Haus verboten ist, ist es verboten.

    Was heißt Hauseigentümer? Ist das dann eine Eigentümergemeinschaft? Was sagt die Hausordnung? Normalerweise werden in einer Eigentümergemeinschaft solchte Entscheidungen mit der Mehrheit beschlossen oder sogar müssen alle Eigentümer zustimmen, das muss irgendwo geregelt sein. Wenn es die Eigentümergemeinschaft nicht will, kann das nicht einer einfach erlauben. Selbst dann nicht, wenn er selbst drin wohnen würde und ein Tier wollte.

    Wir hatten/haben damit immer nur Probleme. Anfangs immer nett und freundlich, auch mit dem Hund überhaupt kein Problem. Sie müssen die Wohnung ja unbedingt vermieten. Sobald es darum geht, dass irgendwas zu machen ist, dann wird selbst planlos rumprobiert, der unprofessionelle Nachbar geholt oder erst gar nichts unternommen. Wenn man Glück hat, noch der billigste Handwerker, der aufzutreiben war. Oder aber versucht, dass es der Mieter bezahlen soll. Gesetzliche Regelungen und Vorschriften interessieren überhaupt nicht - "das haben wir schon immer so gemacht, wenn es uns nicht passt, sollen wir halt ausziehen". Ob das nun nicht vorhandene Brandschutztüren zu Heizöllager oder von Garage zu Wohnraum sind, oder Betreten von angemieteten Kellerräumen oder Terassen ohne Absprache (in unserer Abwesenheit). Eine Wohnungsgesellschaft kann sich solche Sachen nicht erlauben.

    Ich kann inzwischen jedem nur raten, sich ne (Miet)Rechtschutz bei privaten Vermietern zu holen, dann kann man seine Kautionen auch einklagen, völlig falsche Nebenkostenabrechnungen korrigieren lassen usw.