Bei uns reicht es, wenn ein Familienmitglied den SKN hat.
Sicher? Das wurde in den letzten ca. 3 Jahren anscheinend geändert.
ZitatHaltung eines großen Hundes (§ 11 LHundG NRW)
Große Hunde sind Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Voraussetzungen:
- Anzeige beim Ordnungsamt über die Haltung des Hundes (unabhängig von der Haltungserlaubnis müssen Sie den Hund auch steuerlich anmelden)
- Nachweis der Sachkunde (§ 6f LHundG NRW), auch für Aufsichtspersonen
- Anleinpflicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip (es empfiehlt sich, die Nummer in das Impfbuch des Hundes einzutragen)
- Haftpflichtversicherung
Sachkundenachweis:
Die Sachkunde wird durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes oder durch eine anerkannte Stelle nachgewiesen.
Die Sachkunde ist auch von jeder zu benennenden Aufsichtsperson, die den Hund neben dem Hundehalter führt, beizubringen
Wir haben daraufhin nämlich extra beim OA nachgefragt, ob mein Mann und Sohn (19 Jahre) den Test jetzt nachholen müssen. Die Antwort war, dass das nicht notwendig wäre, weil das nur für neu angemeldete Hunde gilt und die Änderung erst nach Bodos Einzug in Kraft getreten wäre.
Evtl. haben die Ämter aber auch da Ermessensspielraum? Ich würde auf alle Fälle nachfragen.
Wenn wir jetzt einen neuen großen Hund kaufen würden, müssten mein Mann und Sohn für den Neuen dann den SKN ablegen - so die Info von der Stadt.