Nochmal ich mit einer Frage:Wie ist das eigentlich mit der BuS + Leinenpflicht in NRW?
Wir sind vom 17.-19.04. in Schlangen auf einem Markt und da kommt Luna wieder mit. Ich denke nicht, dass wir da einen eingezäunten Bereich haben werden, in dem die beiden laufen/spielen können. Deswegen wollte ich wissen, ob es legal ist, sie da laufen zu lassen.
Oder ist das in NRW auf Kommunen-/Gemeinden-/Landkreisbasis geregelt?
Auszüge aus der Landeshundeverordnung NRW:
(2) Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen
1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche,
3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
4. in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten.
(6) Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. § 5 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
Findest Du hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_tex…041209115743048
Das hat aber nicht mit der BuS-Zeit zu tun, sondern ist eine allgemeine Bestimmung.