Ich kenne deine Vorgeschichte nicht und weiß nicht, wollte aber nochmal die eine gute Idee mit dem Wasserschlauch aufgreifen...
Den fremden Hund wegspritzen und wenn dann auch Versehen die Halterin was abbekommt... vergeht ihr vielleicht die Lust am Provozieren?
Kann man natürlich machen, wenn man es noch auf eine Zivilklage ankommen lassen will ...
In dem Fall hier hat die TE aber auch ohne sowas wohl schon genug Ärger mit verschiedenen Ämtern.
Ich würde mich jedenfalls hüten, jemanden mutwillig mit einem Gartenschlauch zu duschen.
Bei uns ist die Schrebergartenanlage ein öffentlicher Park mit Spielplatz und Restaurant. Das hängt wohl vom jeweiligen Verein ab, wie sie das regeln.