Ich frage mich gerade, ob das Tierheim den Hund nicht sogar zurück nehmen muss. Bevor der Hund zu den neuen Haltern kam war er doch sicherlich Eigentum des Tierheimes. Darf, kann dieses Tierheim das Eigentum an dem betreffendem Hund überhaut rechtswirksam an jemanden übertragen, der noch keine dauerhafte Haltungserlaubnis hat? Oder muss der Hund, aus rechtlicher Sicht, solange Eigentum des Tierheimes bleiben, bis die neuen Halter eine dauerhafte Haltungserlaubnis haben?
Ich hoffe ihr versteht was ich meine. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das Tierheim das Eigentum an einen "Auflagenhund" an jemanden übertragen kann, der noch gar nicht die Voraussetzung für eine dauerhafte Haltung erfüllt. Meiner Meinung nach müsste das dann doch auch erst auf Probe sein..
LG
Franziska mit Till