Ich würde auf jedem Fall ein "ernstes " Gespräch mit der Yogalehrerin führen und ihr klar machen wie gefährlich das Verhalten ihres Hundes ist und wie schnell dabei auch einmal ein Auge getroffen und irreparabel geschädigt werden kann, oder entstellende Naben im Gesicht entstehen können. ( Selbst wenn die Yogalehrerin das für ein Spielverhalten ihres Hundes hält, müßte sie sich dann eigentlich trotzdem eingestehen, daß so eine Art Spiel nicht in Ordnung, da zu gefährlich ist. Außerdem geht es bei Yoga ja um Entspannung. Da kannst du sie schon Fragen wie sich dein Sohn zukünftig entspannen soll, wenn er weiterhin jeder Zeit mit dem Hund rechnen müsste.
Voraussetzung für eine weitere Teilnahme am Yogakurs wäre für mich definitiv, daß der Hund in Zukunft keinerlei Kontakt mehr zu Kindern mehr hat. Zumindest solange nicht bis er zuverlässig keine Gefahr für diese mehr darstellt.
Ob ich die Kursleiterin anzeigen würde, würde ich persönlich wohl vom Ausgang dieses Gespräches abhängig machen. Sollte ich den Eindruck haben, daß sie Verstanden hat wie gefährlich ist, die Sache ernst nimmt und in Zukunft entsprechend handeln wird, sähe ich persönlich keinen Grund zur Anzeige mehr. Hätte ich jedoch das Gefühl, daß ich an diesem Punkt nicht zu ihr durchdringen kann und sich nichts ändern wird, würde ich, zum Schutz anderer, wohl anzeigen.
Gerade wenn man die Person ein wenig persönlich kennt, kann man vielleicht doch recht zuverlässig abschätzen ob sie wirklich verstanden hat und handeln wird; oder ob sie einem nur das erzählt was man hören möchte und später nichts ändert. Bei fremden Personen ist ja gerade das ein großes Problem.
LG
Franziska mit Till