Ich kann mir vorstellen, daß der Sachkundenachweis und die Impfung nicht im direkten Zusammenhang stehen; sondern als gefährlich eingestufte Hunde diese Impfauflagen haben und die Tierärztin gehalten ist dieses, vor Herausgabe der Sachkunde zu kontrollieren. Ansonsten wären eben noch nicht alle Auflagen erfüllt.
LG
Franziska mit Till