Beiträge von Maus1970

    Ja, genau und ich wusste bis gerade auch nicht, dass es dazu überhaupt ein Buch gibt. Unter "The Incredible Journey" von Sheila Burnford habe ich es gefunden.

    Es gibt auch noch einen zweiten Teil davon. Der heißt "Zurück nach Haus- ein tierisches Trio wieder unterwegs"

    LG

    Franziska mit Till

    Was die Stubenreinheit und das Alleinbleiben betrifft, habe ich das gar nicht mit Till trainieren müssen. Er war bereits stubenrein als er mit 8 Wochen zu uns kam und konnte von Anfang an alleine bleiben.
    Im Nachhinein kann ich sagen, daß von allem was ich über den Umgang mit Welpen gelernt habe sich eine Sache als Elementar herausgestellt hat:
    Das Wichtigste ist die Freude am gemeinsamen Tun, Arbeiten und Erleben zu entdecken und zu entwickeln und das daraus resultierende Vertrauen ineinander.
    Das ist das Fundament, daß Till und mich heute trägt.
    ... und den Hund so zu akzeptieren wie er ist und mit dem zu Arbeiten was er mitbringt. Ihn nicht im Kern ändern wollen.

    LG

    Franziska mit Till

    Ich würde mich dann gerne auch hier einreihen, wenn ich darf, obwohl ich nicht unbedingt zu den Viellesern gehöre. Ich fürchte ich werde dann häufiger mal 1 Buch für 2 Aufgaben bemühen müssen. Aber ich würde gerne mal schauen wie weit ich komme und freue mich auf den Austausch.

    LG

    Franziska mit Till

    Ist es eigentlich sehr schlimm, wenn man die Challange nicht schaffen sollte; oder sollte man sich hier nur einreihen wenn man sich recht sicher ist, daß man sie schafft? Für den einen oder anderen wäre es ja auch einmal interessant zu sehen wie weit er kommt.
    Zählen Hörbücher auch mit?
    Wird sich hier auch über das Gelesene ausgetauscht?
    Uhi, viele Fragen auf einmal. :D Aber das wäre für mich sehr interessant zu wissen.

    LG

    Franziska mit Till

    Wieso? Es geht nicht darum, ein Nicht-Impfen durchzusetzen. Es geht ja im Grunde nur darum zu schauen, ob das wirklich Pflicht ist. Und das MUSS das entsprechende Amt wissen und auch die entsprechenden Quellen nennen können. Diese Info vom Amt zu bekommen wird ja wohl nicht viel zeit in Anspruch nehmen. Ist es Pflicht -> impfen/Titerbestimmung. Ist es keine Pflicht (laut Amt und den Quellen), dann würde ich das der guten TÄ unter die Nase halten und mir den SKN aushändigen lassen bzw. dafür sorgen, dass die Sitterin ihren SKN sofort bekommt (ob das überhaupt in den Bereich dieser TÄ fällt, würd ich beim Amt auch noch erfragen).
    Wenn die TÄ sich etwas rausnimmt, was ihr nicht zusteht, dann würde ich als Sitterin übrigens auch prüfen lassen wie es mit dem evtl. Verdienstausfall aussieht(der fehlende SKN kann sich ja auch auf andere Hunde auswirken oder?). Aber dazu muß man halt sicher wissen, was Sache ist..

    Wenn sich das so einfach klären lässt, ist es ja in Ordnung. Nur leider ist es ja oftmals so, daß man bei solchen Dingen schnell in die Mühlen der Behörden gerät; und die mahlen bekanntlich langsam. Der Dschungel der Paragraphen und Verordnungen ist dicht und undurchsichtig. Da kann schnell eine lange Zeit von einem Paragraphen und einer Verordnung auf die Andere verwiesen werden.
    Was ich geschildert habe wäre die Möglichkeit sich den Sachkundenachweis zunächst zu sichern, damit das Leben weiter gehen kann, und anschließend die Tierärztin, falls berechtigt, in ihre Grenzen zu verweisen.

    LG

    Franziska mit Till

    Ich sehe für dich, liebe Themenstarterin, in dem Zeitfaktor unter Umständen ein großes Problem. Wenn du dich mit der Tierärztin und den Behörden auseinander setzen möchtest wird das vermutlich eine lange Zeit dauern. Du bist aber darauf angewiesen, daß dein Hund recht bald wieder von der Gassigängerin betreut und ausgeführt werden kann. Leider haben Ämter, Behörden und Justiz oftmals alle Zeit der Welt.
    Von daher würde ich wohl entweder impfen( aus Prinzip natürlich nicht bei dieser Tierärztin ), oder eben den Titer bestimmen lassen. Dann kann die Gassigängerin sich den Sachkundenachweis abholen und deinen Hund betreuen und ausführen. Wenn sie den in der Hand hast kannst du in Ruhe prüfen lassen, ob das Verhalten der Tierärztin in Ordnung war und unter Umständen Beschwerde einleiten und das Geld zurück verlangen. Dann hast du auch alle Zeit der Welt und dein Hund muß nicht darunter leiden. Wenn die Tierärztin ihre Kompetenzen überschritten hat wird sie das vermutlich auch wissen und dann unter Umständen zu einer schnellen Einigung bereit sein.

    LG

    Franziska mit Till

    Solche Verhaltensänderungen können durchaus auf Schmerzen oder nachlassende Seh- und/oder Hörvermögen zurückzuführen sein.
    Von daher wäre eine gründliche Untersuchung beim Tierarzt sehr sinnvoll.
    Wichtig ist jetzt, daß ihr euer Verhalten auf die veränderte Situation einstellt und eure Hündin dementsprechend sichert. Ihr müßt unbedingt dafür sorgen, daß sie keine Gelegenheit bekommt jemandem zu verletzen. Bis her ist alles noch einmal gut gegangen und niemand wurde verletzt. Aber beim nächsten Mal kann das schon anders aussehen.
    Wenn in Zukunft Besuch kommt nehmt sie an die Leine, so daß sie keine Gelegenheit hat jemanden anzugehen; sie aber auch nicht ausgeschlossen wird. Fixieren solltet ihr unterbinden. Wenn sie trotz "Nein" nicht aufhört würde ich sie aus dem Zimmer verweisen und nach ein paar Minuten wieder hinein holen. So lernt sie, daß fixieren nicht erwünscht ist. Jedes Anzeichen von Entspannung würde ich belohnen. Vielleicht können Besucher ihr auch Leckerlis zuwerfen, so daß Besuch positiv verknüpft wird.

    LG

    Franziska mit Till

    @Lockenwolf
    So wie ich es verstanden habe ist der Hund der Themenstarterin auffällig geworden und auf Grund dessen vom Amt als gefährlich eingestuft worden und hat Auflagen bekommen.
    Deshalb braucht die Gassigängerin nun den erweiterten Sachkundenachweis um den Hund der Themenstarterin auch weiterhin ausführen zu dürfen. Den hat die Themenstarterin der Gassigängerin finanziert und diese hat ihn auch erfolgreich abgelegt.
    Die Tierärztin weigert sich aber den Sachkundenachweis an die Gassigängerin herauszugeben, weil der Hund der Themenstarterin nicht den erforderlichen Impfstatus hat.

    LG

    Franziska mit Till

    Erstens ist das unsinnig, sorry - nicht dem Hund reingejagte Impfungen sind zumeist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen und Entscheidungen des Hundehalters. Es weiß doch kein Mensch, ob der Hund vlt. alt ist, und deswegen nicht mehr geimpft werden soll, bei der letzten Impfungg vlt. eine Impfreaktion gezeigt hat, die man nicht nochmal riskieren möchte, nichtmal um welche Impfung(en) es überhaupt geht, hat die TS angegeben - aber immer schön erstmal draufhauen, statt nachzufragen..... Schade, daß manche Menschen heute noch so autoritätsgläubig sind, alles zu tun, was ihnen empfohlen wird, statt sich selbst mal zu informieren! Außerdem: Frage war, ob das Beschriebene rechtens sei, nicht, ob Deiner Meinung nach jeder Halter gefälligtst zu impfen hätte.
    Zweitens: wenn die Gassigängerin den Sachkundenachweis bestanden hat, muß er ausgehändigt werden, fertig. Ob einer der von ihr zu betreuenden Hunden geimpft ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant für die Bestätigung oder das Vorhandensein der Sachkunde.

    Einziges Argument für eine Impfung (dem HALTER gegenüber! Nicht wie hier, dem SITTER gegenüber, der hat ja darüber keine Entscheidungsgewalt, was der Halter mit dem Hund macht!) könnte sein, daß der Amtsvet für Gassigänger und Sitter oft die Auflage macht, daß nur geimpfte Tiere aufgenommen werden dürfen. Aber dann kann er nicht dem Gassigänger die Bescheinigung nach dem Bestehen der Prüfung verwehren, sondern muß sie aushändigen und kann die Einhaltung der Auflagen vor Ort dann hinterher mal prüfen, wenn er Anhaltspunkte dafür sieht, daß die nicht eingehalten würden. Auch dem Hundehalter hat er erstmal gar nichts vorzuschreiben, solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt!

    Also Leute, etz machts mal halblag...... Da hat ein Hund während einer Klopperei mit nem andren Hund den dazwischengehenden oder im Weg stehenden anderen Halter "erwischt" im Eifer des Gefechts - das bedeutet noch lange nincht, daß es sich hierbei um einen "menschenbeißenden Hund" handelt - macht Euch doch net lächerlich......Das hätt jedem von uns passieren können - da braucht man auch net nach ner Tollwutimpfung zu schreien, weil der Hund gebissen hätte, ist eben (der Beschreibung nach) im Übersprung passiert, oder weil das Bein halt plötzlich "im Weg stand" beim Versuch, den Gegner zu packen. Ist mir mit meinem Bossi selbst schon passiert - dann hatte ich halt 2 Wochen lang ein blaues Knie (ich hatte mein Bein dazwischengeschoben, damit er den andren Hund net erwischt), aber deswegen ist doch der Hund net gefährlich oder ich muß auf Tollwut prüfen :headbash: :lachtot: :lachtot: :lachtot:

    Wenn ich Gassigänger wäre, hätte ich jetzt kein Problem mit diesem Hund, und keine Bedenken, den ohne Impfung wieder mitzunehmen. Ich würd halt besser gucken,daß es keine Kloppereien gibt, und fertig.

    Und ne Impfung, weili eine Ärztin ihre Kompetenzen offenbar überschreitet, käme mir, wenn ich meine Gründe fürs Nichtimpfen hätte, schon gleich dreimal net in Betracht, nur damit ich meine Ruhe hab. Ne - dann erst recht net. Mal abgesehen davon, daß ein Gassigänger meinen Hund schlecht impfen lassen gehen könnte, nur weil sein SKN-TA das gern so hätte.

    Dafür, daß du im oberen Post sehr deutlich betonst, daß wir alle die genauen Gründe und Umstände fürs die Entscheidung gegen das Impfen nicht kennen; weißt du im untern Teil aber ja offensichtlich sehr genau wie harmlos und ungefährlich der Hund der Themenstarterin ist. Auch ohne sie und ihren Hund persönlich zu kennen ( oder bin ich da falsch informiert.)....
    Wenn du auf der Einen Seite (Tierärztin ) hinterfragst, solltest du es auch auf der anderen Seite tum.


    Ob es rechtlich in Ordnung ist den Sachkundenachweis auf Grund des fehlenden Impfschutzes zurückzuhalten, und ob sie befugt ist dieses zu kontrollieren; weiß ich nicht. Was ich mir vorstellen könnte wäre, daß es Auflagen gibt, daß solche Hunde nicht ohne entsprechenden Impfschutz oder Tierstatus geführt werden dürfen. Und dann wäre natürlich auch die Gassigängerin in der Pflicht den zu kontrollieren bevor sie einen solchen Hund ausführt. Wenn die Amtstierärztin dann davon Kenntnis hat, daß sie diesen Hund ohne entsprechenden Schutz ausführen wird, darf sie eventuell die Herausgabe vielleicht sogar verweigern. Das sind aber nur Mutmaßungen meinerseits.

    LG

    Franziska mit Till