Beiträge von Maus1970

    Ich sehe für dich, liebe Themenstarterin, in dem Zeitfaktor unter Umständen ein großes Problem. Wenn du dich mit der Tierärztin und den Behörden auseinander setzen möchtest wird das vermutlich eine lange Zeit dauern. Du bist aber darauf angewiesen, daß dein Hund recht bald wieder von der Gassigängerin betreut und ausgeführt werden kann. Leider haben Ämter, Behörden und Justiz oftmals alle Zeit der Welt.
    Von daher würde ich wohl entweder impfen( aus Prinzip natürlich nicht bei dieser Tierärztin ), oder eben den Titer bestimmen lassen. Dann kann die Gassigängerin sich den Sachkundenachweis abholen und deinen Hund betreuen und ausführen. Wenn sie den in der Hand hast kannst du in Ruhe prüfen lassen, ob das Verhalten der Tierärztin in Ordnung war und unter Umständen Beschwerde einleiten und das Geld zurück verlangen. Dann hast du auch alle Zeit der Welt und dein Hund muß nicht darunter leiden. Wenn die Tierärztin ihre Kompetenzen überschritten hat wird sie das vermutlich auch wissen und dann unter Umständen zu einer schnellen Einigung bereit sein.

    LG

    Franziska mit Till

    Solche Verhaltensänderungen können durchaus auf Schmerzen oder nachlassende Seh- und/oder Hörvermögen zurückzuführen sein.
    Von daher wäre eine gründliche Untersuchung beim Tierarzt sehr sinnvoll.
    Wichtig ist jetzt, daß ihr euer Verhalten auf die veränderte Situation einstellt und eure Hündin dementsprechend sichert. Ihr müßt unbedingt dafür sorgen, daß sie keine Gelegenheit bekommt jemandem zu verletzen. Bis her ist alles noch einmal gut gegangen und niemand wurde verletzt. Aber beim nächsten Mal kann das schon anders aussehen.
    Wenn in Zukunft Besuch kommt nehmt sie an die Leine, so daß sie keine Gelegenheit hat jemanden anzugehen; sie aber auch nicht ausgeschlossen wird. Fixieren solltet ihr unterbinden. Wenn sie trotz "Nein" nicht aufhört würde ich sie aus dem Zimmer verweisen und nach ein paar Minuten wieder hinein holen. So lernt sie, daß fixieren nicht erwünscht ist. Jedes Anzeichen von Entspannung würde ich belohnen. Vielleicht können Besucher ihr auch Leckerlis zuwerfen, so daß Besuch positiv verknüpft wird.

    LG

    Franziska mit Till

    @Lockenwolf
    So wie ich es verstanden habe ist der Hund der Themenstarterin auffällig geworden und auf Grund dessen vom Amt als gefährlich eingestuft worden und hat Auflagen bekommen.
    Deshalb braucht die Gassigängerin nun den erweiterten Sachkundenachweis um den Hund der Themenstarterin auch weiterhin ausführen zu dürfen. Den hat die Themenstarterin der Gassigängerin finanziert und diese hat ihn auch erfolgreich abgelegt.
    Die Tierärztin weigert sich aber den Sachkundenachweis an die Gassigängerin herauszugeben, weil der Hund der Themenstarterin nicht den erforderlichen Impfstatus hat.

    LG

    Franziska mit Till

    Erstens ist das unsinnig, sorry - nicht dem Hund reingejagte Impfungen sind zumeist das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen und Entscheidungen des Hundehalters. Es weiß doch kein Mensch, ob der Hund vlt. alt ist, und deswegen nicht mehr geimpft werden soll, bei der letzten Impfungg vlt. eine Impfreaktion gezeigt hat, die man nicht nochmal riskieren möchte, nichtmal um welche Impfung(en) es überhaupt geht, hat die TS angegeben - aber immer schön erstmal draufhauen, statt nachzufragen..... Schade, daß manche Menschen heute noch so autoritätsgläubig sind, alles zu tun, was ihnen empfohlen wird, statt sich selbst mal zu informieren! Außerdem: Frage war, ob das Beschriebene rechtens sei, nicht, ob Deiner Meinung nach jeder Halter gefälligtst zu impfen hätte.
    Zweitens: wenn die Gassigängerin den Sachkundenachweis bestanden hat, muß er ausgehändigt werden, fertig. Ob einer der von ihr zu betreuenden Hunden geimpft ist oder nicht, ist vollkommen irrelevant für die Bestätigung oder das Vorhandensein der Sachkunde.

    Einziges Argument für eine Impfung (dem HALTER gegenüber! Nicht wie hier, dem SITTER gegenüber, der hat ja darüber keine Entscheidungsgewalt, was der Halter mit dem Hund macht!) könnte sein, daß der Amtsvet für Gassigänger und Sitter oft die Auflage macht, daß nur geimpfte Tiere aufgenommen werden dürfen. Aber dann kann er nicht dem Gassigänger die Bescheinigung nach dem Bestehen der Prüfung verwehren, sondern muß sie aushändigen und kann die Einhaltung der Auflagen vor Ort dann hinterher mal prüfen, wenn er Anhaltspunkte dafür sieht, daß die nicht eingehalten würden. Auch dem Hundehalter hat er erstmal gar nichts vorzuschreiben, solange es keine gesetzliche Impfpflicht gibt!

    Also Leute, etz machts mal halblag...... Da hat ein Hund während einer Klopperei mit nem andren Hund den dazwischengehenden oder im Weg stehenden anderen Halter "erwischt" im Eifer des Gefechts - das bedeutet noch lange nincht, daß es sich hierbei um einen "menschenbeißenden Hund" handelt - macht Euch doch net lächerlich......Das hätt jedem von uns passieren können - da braucht man auch net nach ner Tollwutimpfung zu schreien, weil der Hund gebissen hätte, ist eben (der Beschreibung nach) im Übersprung passiert, oder weil das Bein halt plötzlich "im Weg stand" beim Versuch, den Gegner zu packen. Ist mir mit meinem Bossi selbst schon passiert - dann hatte ich halt 2 Wochen lang ein blaues Knie (ich hatte mein Bein dazwischengeschoben, damit er den andren Hund net erwischt), aber deswegen ist doch der Hund net gefährlich oder ich muß auf Tollwut prüfen :headbash: :lachtot: :lachtot: :lachtot:

    Wenn ich Gassigänger wäre, hätte ich jetzt kein Problem mit diesem Hund, und keine Bedenken, den ohne Impfung wieder mitzunehmen. Ich würd halt besser gucken,daß es keine Kloppereien gibt, und fertig.

    Und ne Impfung, weili eine Ärztin ihre Kompetenzen offenbar überschreitet, käme mir, wenn ich meine Gründe fürs Nichtimpfen hätte, schon gleich dreimal net in Betracht, nur damit ich meine Ruhe hab. Ne - dann erst recht net. Mal abgesehen davon, daß ein Gassigänger meinen Hund schlecht impfen lassen gehen könnte, nur weil sein SKN-TA das gern so hätte.

    Dafür, daß du im oberen Post sehr deutlich betonst, daß wir alle die genauen Gründe und Umstände fürs die Entscheidung gegen das Impfen nicht kennen; weißt du im untern Teil aber ja offensichtlich sehr genau wie harmlos und ungefährlich der Hund der Themenstarterin ist. Auch ohne sie und ihren Hund persönlich zu kennen ( oder bin ich da falsch informiert.)....
    Wenn du auf der Einen Seite (Tierärztin ) hinterfragst, solltest du es auch auf der anderen Seite tum.


    Ob es rechtlich in Ordnung ist den Sachkundenachweis auf Grund des fehlenden Impfschutzes zurückzuhalten, und ob sie befugt ist dieses zu kontrollieren; weiß ich nicht. Was ich mir vorstellen könnte wäre, daß es Auflagen gibt, daß solche Hunde nicht ohne entsprechenden Impfschutz oder Tierstatus geführt werden dürfen. Und dann wäre natürlich auch die Gassigängerin in der Pflicht den zu kontrollieren bevor sie einen solchen Hund ausführt. Wenn die Amtstierärztin dann davon Kenntnis hat, daß sie diesen Hund ohne entsprechenden Schutz ausführen wird, darf sie eventuell die Herausgabe vielleicht sogar verweigern. Das sind aber nur Mutmaßungen meinerseits.

    LG

    Franziska mit Till

    Der Tierarzt spricht ja ganz deutlich von einem lebensbedrohlichem Zustand. Schockierend finde ich allerdings, daß der Tierarzt offensichtlich nicht früher gerufen wurde. Der Kuh geht es doch mit Sicherheit nicht erst seit gestern schlecht. Traurig, daß der Halter dieses offensichtlich nicht früher bemerkt hat.

    LG

    Franziska mit Till

    So ähnlich haben wir Till als Welpen auch getragen. Wir haben ihn so, wie von Lunalabbi beschrieben hochgenommen. Allerdings hat sich Till dann gerne mit den Füßen und Po auf meinen Arm gesetzt. Die Vorderpfoten ruhten dann auf meinem anderen Arm.
    Sehr gut finde ich, daß ihr ihn lockt, bevor ihr ihn hochhebt, so daß er von der Aktion nicht überrascht wird. Wir haben Till nicht gelockt, aber auch immer angesprochen. Was ja den selben Effekt hat.
    Probiert doch einfach mal die neue Tragetechnik aus und schaut ob es ihm so angenehmer ist. Sprecht ihn an und nehmt ihn ganz ruhig hoch, während ihr mit ihm sprecht und schaut, daß er dabei seine 4 Pfoten gut abstützen kann.
    Vielleicht hilft das schon.

    LG

    Franziska mit Till

    Solange sie nicht anzeigt, daß sie ihr Futter am Morgen gar nicht mehr mag, würde ich da auch nichts großartig ändern. An manchen Tagen, an dem der Hunger anscheinend mal nicht so groß ist, verlegt sie ihr Frühstück ein wenig nach hinten. Ok, warum auch nicht?
    Etwas Anderes wäre es, wenn du merken solltest, daß ihr das Trockenfutter überhaupt nicht mehr schmeckt. Dann sollte man überlegen wie man damit umgeht und was man dann macht.
    Ist es eventuell möglich, daß sie am Vortag etwas Besonderes oder etwas zusätzliches zu fressen bekommen hat, so daß sie eventuell an den Morgenden an denen sie nicht fressen möchte besonders satt sein könnte?

    LG

    Franziska mit Till