Das finde ich eben nur richtig, wenn ich spezifisches Anfragen habe, also Ohrenschütteln, Zähne sehen nicht gut aus etc. dann sind das die zur Krankheit ausführenden Untersuchungen, so sehe ich es.
Bleibt immer noch die korrekte Ausführungen für die allgemeine Untersuchung und was wirklich dazu gehört. Gibt es da einen Link oder kann hier eine TÄ Auskunft geben??
Du hast ja schon einen Link gepostet aber ich bin mir ziemlich sicher das ich mich darüber schon mal mit 2 TÄen unterhalten habe und die Aussage jeweils war, dass da wirklich nur eine sehr oberflächliche Untersuchung stattfindet (offiziell). Also keine Untersuchung der Ohren usw. Schleimhäute mal anschauen ja, Körperbau und natürlich der Eindruck des Allgemeinbefindens. Ich meine auch das es dazu mal ein Dokument der Bundestierärztekammer gab, kann aber auch schon einige Jahre alt gewesen sein und somit veraltet. Man denkt immer dass die Sachen von dir dazu gehören, ich meine aber das es eben nicht so ist.
Ich beziehe mich jetzt nicht drauf was der TA meistens macht. Meine macht auch mehr als nur einmal auf den Hund schauen und rechnet das auch nicht gesondert ab. Mir gehts wirklich um die Definition des Begriffes und nicht wie er von vielen ausgelegt wird. Kann aber auch sein dass das in den letzten Jahren geändert wurde.
Edit: der Artikel von der Bundestierärztekammer ist tatsächlich aus 2011. Hier habe ich noch einen Bericht von Ralph Rückert gefunden:
ZitatAlles anzeigenNun ist es beileibe nicht so, dass über diese Gebührenordnungs-Ziffern nur zwischen Tiermediziner:innen und Kund:innen gestritten wird. Das ist auch berufsintern schon immer und immer wieder ein Gegenstand lebhafter Diskussionen, da die Gebührenordnung selbst an keiner Stelle auf den Umfang und die Abgrenzung von AU und EU eingeht. Schon im Sommer 2011 hat sich die Bundestierärztekammer (BTK) deshalb zur Veröffentlichung einer „Definition der Allgemeinen Untersuchung“ veranlasst gesehen, die wir für sehr brauchbar und zutreffend formuliert halten:
"Die Allgemeine Untersuchung (...) stellt eine durch überwiegend manuelle und visuelle Untersuchung erlangte Informationsgewinnung dar, um den Vorbericht zu präzisieren und den weiteren Untersuchungsgang festzulegen. Ziel der Allgemeinen Untersuchung ist die Erfassung des Allgemeinzustandes bzw. die Ermittlung von Anhaltspunkten für das Ausmaß und den Sitz der Erkrankung."
Weiter wird ausgeführt, "dass die Art der Untersuchung stark von der Situation, dem Vorbericht und der Tierart abhängt. Grundlage für die Entscheidung über die Vorgehensweise sei die Ausbildung und die Erfahrung des Tierarztes. Dem Umfang der Allgemeinen Untersuchung seien angesichts der Gebührenhöhe und dem Umstand, dass die GOT-Leistung auch die Beratung, die Anamneseerhebung und die Feststellung der Identität umfasst, enge Grenzen gesetzt."
Enge Grenzen gesetzt! Das ist wichtig, denn immer dann, wenn neben der AU auch noch eine oder mehrere Eingehende Untersuchungen berechnet werden, wird ja gern damit argumentiert, dass die doch wohl Teil der AU zu sein hätten. Nein, sind sie nicht!
Selbst bei reichlich strenger Auslegung gehören zu einer Allgemeinen Untersuchung maximal (maximal!): Signalement (Feststellung der Identität), Anamnese (Vorbericht), Blickbeurteilung von Pflege- und Ernährungszustand, Zustand von Haut, Haaren und Hautanhangsorganen, Haltung und Verhalten, Beurteilung der Skleren, Schleimhautfarbe und kapillare Füllungszeit, tastbare Lymphknoten, Puls- und Atemfrequenz und -qualität, die innere Körpertemperatur. Ein genaues Durchmustern des Gebisses bzw. der Mundhöhle? Nein, nicht Teil der AU! Die Untersuchung der Gehörgänge mit dem Otoskop? Das Abhören des Herzens und der Lunge mit einem Stethoskop? Eine Augenuntersuchung mit dem Ophthalmoskop? Nein, das sind alles Eingehende Untersuchungen, die nicht zur AU gehören und dementsprechend extra zu berechnen sind, und diese Aufzählung von Beispielen war jetzt keinesfalls vollständig.