Natürlich... Aber, wo kein Kläger, da kein Richter 😉
Sollen die Leute einfach ehrlich sein, und sich keinen Welpen/Hund erschleichen!
Sollen die Leute halt einfach Verträge machen, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Und ich wüsste tatsächlich keinen Grund, warum man in einem solchen Fall von einer Anzeige absehen sollte. Bei einem Kavaliersdelikt sind wir da schon lange nicht mehr.
Definitiv!
Hatte ja geschrieben, bei Joey stand hohe Strafe im Vertrag bei Wurf außerhalb des VDH, allerdings kein "Hund wegnehmen". Joey ist nicht kastriert und war in ihren nun knapp 10 Lebensjahren nichtmal nah dran an einem Unfallwurf. So richtig doof laufen kann es aber immer. Würde dann der Züchter vor der Tür stehen und Joey mitnehmen wegen Vertragsbruch, würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen, die Polizei wegen Diebstahls mobilisieren und selbst so lange vor deren Tür sitzen, bis sie meinen Hund wieder rausgibt.
Einfach mal mein gekauftes Eigentum mitnehmen, weil der Umgang nicht genehm ist, sind WildWest-Methoden. Wenn eine Hündin tatsächlich einen Wurf nach dem anderen hat und den Rest der Zeit im Kellerverschlag vor sich hinvegetiert, ist es ein Fall fürs Vet-Amt. Ich kann mir kaum vorstellen, dass selbst in dem Fall einfach jemand hergehen und den Hund stehlen darf, auch kein Züchter.