Beiträge von Laurentide

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    Jaa, genau so ein Dingens hab ich gemeint :D

    Ich wollte mich jetzt mal ans Einweisen machen, bzw. Berti beibringen, dass der Dummy rechts liegt, wenn ich rechts rufe (wobei ich zugeben muss, dass ich ne kleine Rechts-Links-Schwäche habe und das vielleicht auch im totalen Chaos enden wird.. :lol: ) Wie habt ihr das denn aufgebaut? :???:


    Ich habe die Kommandos auch mit den Handzeichen und nicht mit Wörtern belegt.
    Dazu habe ich Laurin in ein paar Metern Abstand vor mich gesetzt und ein Helfer hat gut sichtbar ein Dummy ausgelegt (im 90° Winkel entweder rechts oder links). Laurin war dann sowieso schon total jipperig auf das Dummy und das Austrecken der Hand in die entsprechende Richtung zusammen mit einem Auflösekommando hat gereicht, damit er das Dummy geholt hat. Als das geklappt hat, habe ich sowohl eins rechts und eins links ausgelegt. Und ihn abwechselnd darauf geschickt. Wenn das auch klappt, kann man den Hund rechts und links schicken ohne dass er das Auslegen vorher gesehen hat. Damit hat man dann das "Einweisen" erreicht.

    Tja, der perfekte Rückruf ist wohl der Traum eines jeden Hundehalters und eines der Kommandos, die am schwierigsten beizubringen sind.
    Was ich mit Laurin gemacht habe (allerdings schon seit er 8 Wochen alt ist, mit 1 Jahr hat der Hund ja schon eine sehr selbstständige Phase erreicht).
    - Grundsätzlich jedes befolgte "Komm" belohnen (Futter, Spielzeug)
    - Immer "Komm" rufen, wenn der Hund sowieso auf einen zuläuft und man sicher ist, dass er nicht mehr abgelenkt wird.
    - Den Hund von einer fremden Person festhalten lassen (ruhig so, dass sich der Hund dort nicht allzu wohl fühlt), selbst 50 Meter weggehen und mit "Komm" ranrufen (Dann muss der Helfer natürlich passend loslassen).
    - Hund niemals rufen, wenn man nicht sicher ist, dass er auch wirklich kommt.
    - Immer nur einmal rufen und das Kommando nicht abstumpfen lassen.
    - Wenn man merkt, dass der Hund das Wort "Komm" mit dem Herankommen verknüpft hat, ganz langsam die Ablenkung steigern. Also auch mal rufen, wenn er gerade irgendwo schnüffelt, oder wenn ein Hund in Sicht ist, später dann auch mal aus dem Spiel, oder während er gerade dabei ist, seinen Ball zu jagen etc. etc.
    - Wenn der Hund das Kommando dann nach ein paar Monaten wirklich verinnerlicht hat und genau weiß was von ihm verlangt ist, dann kanns bei mir auch mal einen Anraunzer geben, wenn er sich bewusst gegen mein Kommando entscheidet und lieber weiterschnüffelt. Im Aufbau würde ich dagegen nie mit Druck arbeiten, der Hund muss ja erstmal lernen, was mit dem Wort "Komm" eigentlich gemeint ist.

    Zusätzlich habe ich noch auf die Pfeife konditioniert. Dazu habe ich immer wieder gepfiffen und sofort danach mit was Leckerem belohnt. Bis der Hund irgendwann die Verknüpfung hatte "pfeifen =Futter" vestanden hatte und bei jedem Pfiff ankam um sich sein Futter abzuholen. Als das gut saß habe ich auch langsam die Ablenkung gesteigert, also angefangen draußen zu pfeifen, dann mal wenn der Hund einige Meter von mir weg war, wenn andere Hunde in der Nähe waren, wenn er gespiel hat, wenn Wild hochging etc.

    Insgesamt finde ich es eine extrem mühsame Angelegenheit ein wirklich sicheres "Komm" aufzubauen. Aber es ist viel wert und kann den Hund vor vielen Gefahren und den Hundeführer vor einer Menge Ärger bewahren.

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    Was ist denn mit einem Toller? Retrieverfreundliches Wesen UND mit brauner Nase :)


    Blos keinen Toller! Wenn man die nicht ausreichend beschäftigt, können Sie einen mit Ihrer Energie und Ihrer Neugierde in den Wahnsinn treiben. Denen fällt dann jeder Mist ein. Toller sind eine Arbeitsrasse!!!
    Ausserdem haaren Sie wie die Sau :D

    Edit: Sorry man sollte den Thread bis zum Ende lesen :smile: Sehe du hast dich schon entschieden!

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    Außerdem wundert es mich immer noch wie man Welpen mit 12 Wochen legal nach Deutschland bekommt...


    Also Tierschutzorganisation gar nicht.
    Als Privatperson, wenn der Hund:
    1. einen EU-Heimtierausweis hat
    2. gechipt ist
    3. entweder vom Muttertier begleitet wird oder wenn der Verfügungsberechtigte bestätigt, dass der Hund ausschließlich am Ort seiner Geburt gehalten wurde und keinen Kontakt zu wild lebenden Tieren hatte.

    Bei der Herkunft des Tieres wird sich Punkt 3 wohl nur schwer bestätigen lassen, selbst wenn der neue Besitzer wirklich nach Bulgarien fährt um seinen Hund dort abzuholen.

    Insofern kann der Hund legal eigentlich nur mit 15 Wochen eingeführt werden (mit 12 Wochen kann man impfen und die Impfung ist nach 3 Wochen gültig). Sollte die Orga den Hund trotzdem über die Grenze bringen und würde angehalten werden, dann müsste der Welpe in Quarantäne bis die Tollwutimpfung Gültigkeit erlangt.

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    Mich würde nun interessieren, ob es für die Prüfungen ein Mindestalter gibt. Ich konnte auf Anhieb in den Ordungen nichts finden.
    Danke!


    Beim DRC liegt das Mindestalter für Dummyprüfungen bei 10 Monaten (§ 5 der Ordnung für Arbeitsprüfungen mit Dummys). Die BHP ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Dummy A.

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    DAS ist interessant!
    Wir haben 800qm "Acker" und sind dann ja auch automatisch Zwangsmitglied.
    Wir haben uns immer gewundert warum wir da nie bescheid bekommen haben, wollten aber auch keine schlafenden Hunde wecken.

    § 9 Bundesjagdgesetz
    1) Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
    (2) Die Jagdgenossenschaft wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen. Solange die Jagdgenossenschaft keinen Jagdvorstand gewählt hat, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes vom Gemeindevorstand wahrgenommen.
    (3) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlußfassung vertretenen Grundfläche.

    Insofern seid ihr mit euren 800 qm Acker auch Mitglied in der Jagdgenossenschaft, es sei denn auf der gesamten Fläche darf die Jagd nicht ausgeübt werden ( Hausgarten, Friedhof oder sowas :-) )

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    Und ich fände es super, wenn wir da irgend etwas ausmachen könnten, das anzeigt, dass sie jetzt dort jagen wollen!
    Mehr wünsche ich mir auch gar nicht, will ja hier keinem Jäger das Jagen verbieten!


    Ich würde einfach nochmal das Gespräch suchen und zwar nach Möglichkeit "auf neutralem Boden", also nicht gerade mitten in der Jagd. Jäger sind auch nur Menschen...wobei es da natürlich reihenweise Idioten gibt, wie bei jeder anderen Spezies auch :D :D :D

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    Doch zuerst wird der Vermieter kontaktiert werden müssen, inwiefern er da die Erlaubnis gegeben hat oder eben nicht.


    Nein, der Vermieter vergibt keine Erlaubnis, und kann im Gegenzug die Jagd auch nicht verbieten. Jedenfalls bisher nicht. Was nach dem schon genannten Urteil passiert, bleibt abzuwarten.
    Ich versuch es nochmal zu erklären: Jeder Quadratzentimeter in Deutschland gehört irgendwem, nicht selten Privatpersonen. Die meisten werden jedoch einen Besitz von weniger als 75 ha haben. Deswegen werden größere Flächen zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengefasst. Jeder Quadratzentimeter Deutschlands (Äcker, Weiden, Wald, Wohngebiete, Gärten, Straßen etc.) gehört somit zu irgendeinem Jagdbezirk, es gibt keine "weißen Flecken in der Landkarte" ein Jagdbezirk grenzt an den anderen an. Alle Personen, die in diesem Jagdbezirk Land besitzen sind deswegen Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft und diese bestimmt einen Jagdpächter (häufig wird diese Aufgabe auf den Bürgermeister übertragen und die ganzen Mitglieder wissen gar nicht, dass sie Mitglied sind). Der Pächter darf dann in seinem gesamten Jagdbezirk die Jagd ausüben. Einzige Ausnahme sind befriedete Bezirke innerhalb seines Jagdgebietes...und diese sind, wie vorher schon geschrieben gesetzlich definiert. Außerhalb des befriedeten Bezirkes darf er jagen und kein Grundstückseigentümer kann ihm dort die Jagd verbieten.
    Wenn jetzt tatsächlich ein Gesetz kommen sollte, das jedem, der irgendwo einen Acker, ein Wäldchen oder sonstwas besitzt, erlaubt aus der Jagdgenossenschaft auszutreten und somit auch sein Grundstück aus dem Jagdbezirk herauszunehmen, dann wird wohl das totale Chaos ausbrechen, weil alle paar Meter irgendwas anderes gilt.

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    Ah und nochwas: doch das komplette Grundstück, inklusive Wäldchen ist umzäunt!


    Dann könnte das Ganze evt. als "Hausgarten" befriedeter Bezirk sein und dann wäre die Jagd dort natürlich nicht zulässig. Und die Jäger marschieren dann einfach bei euch durchs Gartentörchen rein oder wie muss man sich das vorstellen? Im Zweifelsfall hilft es vielleicht auch den Kreisjägermeister zu fragen.

    Und noch zum Thema Absperren und Schilder aufstellen (schaff es gerade nicht die Stelle zu zitieren):

    Jäger DÜRFEN Waldwege NICHT absperren, da die Betretung des Waldes nach dem Bundeswaldgesetz gestattet ist und der Jäger kein Recht hat, dem Spaziergänger dieses Recht durch absperren zu nehmen. Der Spaziergänger wiederum darf die Jagd nicht behindern.

    Jäger KÖNNEN Warnschilder aufstellen, da viele militante Spaziergänger diese jedoch bewußt wieder abmontieren, damit sie später sagen können, sie hätten von der Jagd nichts gewusst, macht das auf Dauer auch keinen Spaß und ich kann verstehen, wenn man sich das irgendwann spart. Die Erfahrung zeigt auch, dass die meisten Leute trotz Warnschildern spazieren gehen.

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    Von einer Anzeige hab ich hier mit keinem Wort gesprochen


    Hatte nicht dich gemeint, sondern diese Empfehlung hier:

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    Ansonsten ist das a. verboten und b. ich würd`s anzeigen!


    Bei nochmaligem Lesen scheint es da um irgendwelche abgeschossenen Katzen zu gehen, die mit diesem Thread überhaupt nichts zu tun haben. Sorry also.

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    und ich habe höflich das Gespräch gesucht, doch sind die Jäger einfach wortlos von dannen geschritten;)


    Die Frage "ob das Schiessen denn dort jetzt sein müsste" hätte ich als angesprochener Jäger glaub ich nicht als besonders höflich empfunden. Denn es ist ja eigentlich nichts anderes gemeint als "könnten Sie da bitte auf der Stelle verschwinden, Sie nerven mich".
    Ich würd dir raten einfach nochmal ganz neutral das Gespräch mit dem Jagdpächter zu suchen. Zu erklären, dass dein Hund da läuft und dass da manchmal Kinder spielen. Dann kann man bestimmt eine Absprache treffen, dass man informiert wird, wenn in diesem Wäldchen gejagt wird. Wenn das Wälchen so klein ist wie ich es mir gerade vorstelle, wird da ja nicht jeden Tag stundenlang auf Kaninchen gegangen. Wir haben z.B. die Vereinbarung das ein bestimmtes Auto an einer bestimmten Stelle am Waldeingang steht. Ist das Auto da, dann ist Jagd und die Reiter sind gewarnt und reiten an dem Tag eben woanders aus.

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    Im übrigen ist das Grundstück in NRW und nicht in Niedersachsen. Ich selbst wohne dort nicht!


    NRW ist ähnlich. Auch da sehe ich nicht inwieweit euer Wäldchen ein befriedeter Bezirk sein sollte, es sei denn er wäre eingezäunt. Ich kanns mir nicht so richtig vorstellen.

    § 4 Landesjagdgesetz NRW:
    Befriedete Bezirke sind:

    a) Gebäude, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, und Gebäude, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen;

    b) Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an eine Behausung anstoßen und durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind;

    c) Friedhöfe;

    d) Wildgehege, soweit sie nicht jagdlichen Zwecken dienen;

    e) Bundesautobahnen;

    f) Kleingartenanlagen gemäß Bundeskleingartengesetz und Dauerkleingärten gemäß Baugesetzbuch.

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    Beim letzten Jagen war ich dort und bin zu den Jägern hin und hab höflich angefragt, ob das Schiessen denn dort jetzt sein müsste. Leider sind die Jäger daraufhin einfach wortlos gegangen.

    Also sofern das kein befriedeter Bezirk war und die Jagd dort ordnungsgemäß ausgeübt wurde, könnte man es vergleichen mit einem Jäger, der auf die Hundeauslaufwiese kommt und fragt ob es denn jetzt wirklich sein müsste, dass man da jetzt seinen Hund frei laufen lässt. Da würde ich die Hundeleute mal sehen wollen :D

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    Also, was meint ihr? Sollten sich die Jäger nicht wenigstens anmelden, damit wir eben nicht im Wald mit Hund und Kindern rumturnen, wenn das Geballer losgeht??


    Bei uns klappen die Absprachen, insbesondere mit den Reitern sehr gut. Kommt halt immer drauf an auf welche Art und Weise man die Kommunikation sucht.
    Man sollte nie vergessen, das Jäger einen Haufen Geld und Zeit in ihr Revier stecken und dafür nicht immer nur dumm angemacht werden wollen (jetzt nicht auf die bezogen, aber grundsätzlich nehmen sich viele Spaziergänger - und leider auch Hundebesitzer - viele Frechheiten heraus. Man ist Gast im Wald und sollte sich auch so verhalten). Dass bei dir der Fall etwas anders ist, da für das Wälchen Miete gezahlt wird, ist mir klar. Aber vielleicht hilft es trotzem ruhig und höflich das Gespräch zu suchen, statt gleich jemanden anzuzeigen, der vermutlich völlig legal die Jagd ausübt.

    Bei der Jagd unterscheidet man Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke.
    Ein Eigenjagdbezirk ist mindestens 75 ha groß und im Besitz einer einzelnen Person, Personengemeinschaft oder juristischen Person (in der Regel beim Staatsforst). Hier hat der Eigentümer das Jagdrecht.
    Alles andere sind gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die vielen Eigentümer der Grundstücke sind Zwangsmitglieder in der Jagdgenossenschaft und diese verpachet die Jagd im gemeinschaftlichen Jagdbezirk. D.h. auch der Vermieter der Villa ist Mitglied in der Jagdgenossenschaft. Der Pächter darf in seinem Revier die Jagd ausüben. Nur in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Und befriedete Bezirke sind in Niedersachsen:

    1. Gebäude,
    2. Hofräume und Hausgärten, die an ein Gebäude, das zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dient, anschließen und durch eine Umfriedung begrenzt sind,
    3. eingefriedete Campingplätze,
    4. Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes,
    5. Friedhöfe,
    6. alle Grundflächen innerhalb der im Zusammenhang tatsächlich bebauten Ortsteile und
    7. Gehege, in denen nicht herrenlose Tiere von Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, zur Schau gestellt werden (Schaugehege) oder zur Zucht, zur Fleisch- und Pelzgewinnung, zur Überwinterung, zur Absonderung, zur Forschung oder zu ähnlichen Zwecken gehalten werden (Sondergehege).

    Wenn keiner dieser Punkte auf dein Wäldchen zutrifft, dann ist es kein befriedeter Bezirk und dort darf somit die Jagd ausgeübt werden.