Beiträge von Laurentide

    Zitat

    Aber damit sagst du gleichzeitig auch dass ich denke dass Tiere Sachen sind ;) ...

    Wo sage ich, dass Tiere Sachen sind? Das ist einer der Sätze der mir niemals über die Lippen kommen wird.


    Zitat

    Wenn ein Mensch mal (nicht dauerhaft) seinen Hund tritt wird ihm vorm Gericht nichts passieren.


    Aber nur weil es hier ein Beweisproblem ist. Nach dem Tierschutzgesetz darf man einem Tier ohne vernünftigen Grund keine Schmerzen Leiden oder Schäden zufügen
    ...und den Tisch düftest du auch dauerhaft treten, denn dieser ist eine Sache, im Gegensatz zum Tier.

    Zitat

    Und auch diejenigen, die Hunde z.B. vorm Tierheim anbinden haben nichts zu befürchten. Ich darf einen kranken Hund vielleicht nicht wegwerfen, darf ihn aber vorm Tierheim anbinden.


    :???: Wie um alles in der Welt kommst du dadrauf? Ich darf kein Tier vor dem Tierheim anbinden. Wenn ich es abgeben will, muss ich mit dem Tierheim einen Abgabevertrag machen, so dass das Tierheim der neue Halter ist.
    Schwierig ist vielleicht den Halter ausfindig zu machen, aber erlaubt ist es deswegen noch lange nicht. ich kann ja auch nicht sagen, Handtaschendiebstahl ist erlaubt, nur weil da nie einer erwischt wird.

    § 3 TierSchG
    Es ist verboten ein in im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.


    Zitat

    Und solange das Tierschutzgesetz nicht in einem Fall greift bzw nötig ist, wird der Hund eben vorm Gesetz als Sache behandelt und bewertet ;)


    Warum sollte das Tierschutzgesetz nicht greifen? Ich finde leider das Urteil zum hier aktuellen Fall nicht, aber ich bin mir sicher, dass er die Strafe nach §17 Tierschutzgesetz bekommen hat. Alles andere wäre völlig unlogisch und die Höhe ist für eine "Sachbeschädigung" auch nicht mal ansatzweise gerechtfertigt (ist Sachbeschädigung überhaupt ein Straftatbestand?) für das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden dagegen schon.

    § 17 TierSchG
    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
    2. einem Wirbeltier
    a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.

    Zitat

    Was hat denn das eine bitte mit dem anderen zu tun?? :???: Wer sagt dass mir Tiere nicht am Herzen liegen oder dass ich sie als Sachen ansehe? Ich wüsste mal nicht dass ich das Gesetz gemacht habe oder so was in der Art gesagt habe. Also manchmal bin ich echt erstaunt was einem aus einem einfachen Satz so alles unterstellt wird. :hilfe:

    Verstehe ich nicht. Ich habe doch geschrieben, dass ich nicht verstehe wie jemand, dem Tiere am Herzen liegen, sagen kann, dass Tiere Sachen sind. Dass dir dein Hund am Herzen liegt, hab ich doch gar nicht bezweifelt, im Gegenteil.

    Zitat

    Du hast es doch grad selbst bewiesen: "Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. "

    Wenn man es schön umformulieren will, heißt das dann dass Tiere zwar keine Sachen sind, aber die Vorschriften von Sachen bei ihnen greifen :roll: Wo ist da jetzt wirklich ein Unterschied??


    Der Unterschied ist, dass Tiere eben keine Sachen sind. Deswegen darf ich einen kaputten Kühlschrank auch einfach wegwefen, einen kranken Hund aber nicht. Ich darf meinen Tisch gegens Bein treten wenn er wackelt, meinen Hund nicht ... denn Tiere sind keine Sachen und werden durch besondere Gesetze geschützt. Nur in Bereichen, die nicht konkret für Tiere geregelt sind, darf man die für Sachen geltenden Regeln anwenden. Kaufrecht z.B.

    Zitat

    Und das Tierschutzgesetz und das Gesetz sind auch wieder zwei paar Schuhe...


    Versteh ich nich. Das Tierschutzgesetz ist doch ein Gesetz.

    Zitat

    N

    Und man muss einmal bedenken- 18.000 Euro dafür, dass der Hund vor dem Staat doch nur als Sache gilt sind schon extrem viel

    Warum wird das blos immer wieder gesagt? Und ausgerechnet von Leuten, denen als Hundehalter Tiere doch irgendwie am Herzen liegen. Tiere sind keine Sachen ... weder vor dem Staat noch sonstwo! der Tierschutz ist sogar im Grundgesetz verankert. Wäre der Hund eine Sache gewesen, hätte man aus der Beschädigung einer 300€ Sache niemals ein 18.000€ Bußgeld machen können!

    § 90a BGB
    Tiere sind keine Sachen. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

    §20a GG
    Der Staat schützt, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung ...

    Zitat


    Ach? Und mit welcher Begründung stehen dann noch die ganzen Top-Turnierpferde wie Totilas und Co in absoluter Einzelhaltung?

    Und die ganzen schäbigen Reitstelle, die nur Boxenhaltung anbieten?


    Hengsthaltung ist natürlich noch mal ein ganz eigenes Thema.
    Ansonsten wage ich zu behaupten, dass das Hauptproblem immer noch ist, dass reine Boxenhaltung immer noch gesellschaftlich akzeptabel ist und selten angezeigt wird bzw. noch seltener geahndet wird. Problematisch ist bei Boxenhaltung vieler Pferde nebeneinander natürlich auch immer der Nachweis, dass der Sozialkontakt über die Boxen hinweg nicht ausreichend ist und die Pferde leiden. Ein Pferd ganz allein ist da natürlich einfacher.
    Auch bei Turnierpferden und Rennpferden geht die Tendenz ganz langsam zu einer natürlicheren Haltung auch wenn der alte Spruch "je teurer das Pferd, desto ärmer ist es dran" weiterhin gilt ... aber vielleicht gibt es ja irgendwann auch mal eine Pferdehaltungsverordnung, die diesem Elend ein Ende setzt.

    Zitat

    Rein rechtlich dürfte bei dem Pony alles ok sein.
    Als Shetty sieht die Verordnung 6 qm Boxenfläche als ausreichend an.


    Welche Verordnung?

    Zitat

    Ansonsten sehe ich bei der Haltung keinen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz. Der Platz ist ausreichend, mit Gartenhaus auch wettergeschützt und Einzelhaltung ist nicht verboten.


    Einzelhaltung ist vielleicht nicht wörtlich verboten, aber ich muss nach § 2 TierSchG ein Pferd verhaltensgerecht unterbringen. Und zur verhaltensgerechten Unterbringung gehört auch der ausreichende Sozialkontakt mit anderen Pferden (siehe auch Leitlinien zur Pferdehaltung des BMELV). Insofern ist die Einzelhaltung doch wieder verboten. Ich kenne auch Fälle in denen dies tatsächlich von Behördenseite durchgesetzt wurde. Ein Beispiel z.B. hier (Seite 14/15):
    http://www.google.de/url?sa=t&rct=j….60444564,d.Yms

    Ich würde auch mal versuchen das Gespräch zu suchen. Warum steht das Pferd alleine, wie lange soll das noch so bleiben etc. Aber wenn das eine dauerhafte Einzelhaltung ohne plausiblen Grund ist, würde ich das Veterinäramt auch mal informieren.

    Zitat

    Er wurde mit Papieren von einem Züchter erworben wurde gesagt. Wieso keine Rücknahme oder Vorkaufsrecht werde ich erfragen.
    Was etwas schade ist, daß ich bei Fragen keinen Züchter als direkten Ansprechpartner mehr habe.
    Grüßle
    Mike


    Ein seriöser Züchter weiß immer gern über die Entwicklung seiner Welpen bescheid und wird mit euch Kontakt halten auch wenn ihr den Welpen über einen kleinen "Umweg" erworben habt. Hat er kein Interesse am weiteren Werdegang seiner Nachzucht spricht das nicht gerade für ihn und ich würde die Finger davon lassen. Gerade beim Labrador Retriever gibt es ja leider viele schwarze Schafe. Was für Papiere hat der Welpe denn?

    Zitat


    Gut das lässt sich noch einfach nachvollziehen.
    Aber wenn die Linie weiter zurück geht wird es schon komplizierter.
    Ausserdem liegen beim Welpen kucken meist ja noch keine Ahnentafeln vor.


    Eben gerade das ist ja der Grund, warum die Datenbanken der VDH angehörigen Vereine so wichtig sind.
    Mal als Beispiel Laurins nächster Wurf. Deckakt hat noch nicht stattgefunden, Papiere für die Welpen gibt es daher logischerweise auch noch nicht, aber ich gebe einfach beim DRC die beiden geplanten Eltern ein und erhalte die Abstammung samt Inzuchtkoeffizienten:
    http://bund.drc.de/adr/ahnen/ahne…lling-Retriever

    Und ja, ich habe bei meinem ersten Hund schon darauf geachtet. Ist ja heutzutage nicht schwierig sich im Internet, auf Ausstellungen oder einfach beim Verein direkt über den Welpenkauf zu informieren.

    Und trotz allem Rumdiskutieren in diversen Hundeforen konnte mir noch nie jemand eine derartige Datenbank in der Dissdenz zeigen.

    Edit: Mist, mit dem Link funktioniert das irgendwie nicht. Man muss unten noch Laurins ZB-Nr. eintragen (10-0489)

    Zitat

    Für mich gehört sowas aber eben so zu den Kriterien eines seriösen Züchters wie die eigentliche Zucht an sich. Sonst könnte man die Sozialisierung ja ebenfalls nicht darunter zählen, wenn es rein um die Genetik gehen würde.

    Edit: Wobei ich es in diesem speziellen Fall auch nicht so ernst sehe. Wenn der Züchter für seine Tiere in Rente einen schönen Platz findet, ist das auch in Ordnung (meiner Meinung nach).


    Zucht und Aufzucht wird einfach viel zu oft in einem Topf geworfen. Natürlich muss beides passen, damit ich mir irgendwo einen Hund kaufen würde.
    Aber ein Hund vererbt nicht besser, weil das Welpenzimmer mit Spielzeug vollgestopft war, seine Geschwister wieder zurückgenommen wurden oder es bei der Abgabe ein nettes Halsband mit dazu gab.
    Eine gute Aufzucht kann auch ein Vermehrer gewährleisten, ein Züchter wird er deshalb noch lange nicht.

    Zucht bedeutet, dass ich die Vorteile und Probleme meiner Rasse im Allgemeinen und meiner Zuchthunde im Besonderen genau kenne und damit durch sinnvolle Verpaarungen meine Rasse in Hinblick auf Gesundheit, Wesen, Arbeitsleistung und Aussehen verbessere, bzw. Gutes erhalte. Und das kann ich nur mit fundiertem Fachwissen und einem Verein mit belastbarer Datenbank, einer vernünftigen Zuchtordnung und einer ausreichenden Anzahl an Zuchthunden.
    Wenn ich einfach zwei nette, und augenfällig gesunde Hunde, miteinander verpaare ohne sonst irgendwas zu wissen, dann habe ich aus 2 Hunden 8 Hunde gemacht, also nichts anderes getan als Hunde zu vermehren. Vom bösen Hinterhofvermehrer unterscheidet er sich nur durch die bessere Aufzucht.

    Zum verdeutlichen: Jeder hier wird seinen Kindern das bestmögliche Zuhause geben und für sie sorgen, trotzdem werden Kinder logischerweise nicht gezüchtet!

    Zitat


    Ich soll dir nicht wirklich aufzählen was ich damit meine oder?
    Wenn ich schreibe alles, dann meine ich das sie alles dafür tun, das es ihre Hunde gut haben,
    oder z.B. nicht abgeschoben werden wenn sie mal in Rente gehen.


    Sowas ist ja lieb und gut, aber es vererbt sich nicht ... hat also nichts mit Zucht zu tun.
    Sowas sollte für jeden Hundeverkäufer selbstverständlich sein.