Beiträge von Laurentide

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    Einfach am TH anbinden wäre übrigens lt. ihrem Anwalt eine Straftat gewesen, da hatte sie sich auch informiert in ihrer Verzweiflung, genauso wenig hätte sie im TH falsche Angaben machen dürfen...

    Das Aussetzen von Tieren ist keine Straftat, sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit. Nichts desto trotz natürlich keine Lösung im vorliegenden Fall.
    Der Amtstierarzt ist ja soweit ich das verstanden habe noch gar nicht informiert. Insofern würde ich mit der Behörden-Schelte erstmal abwarten, bis man weiß was Sache ist.

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    Worauf muss ich ich achten damit ich später mit meinem Tibet Terrier zur Ausstellung kann ?


    Naja um teilnehmen zu können, musst du nur darauf achten, dass der Hund VDH-Papiere hat, keine Fehlfarbe aufweist und, sofern es ein Rüde wird, nicht monorchid bzw. kryporchid ist.

    Wenn du nicht nur teilnehmen willst, sondern auch irgendwie halbwegs vorne mitspielen willst, dann empfiehlt es sich einen Züchter zu suchen, der besonderen Wert auf standardgemäßes Aussehen legt und dessen Interpretation des Standards in etwa mit deinem übereinstimmt.
    Wenn du dich dann für einen Züchter entschieden hast und der Wurf da ist, kann man bei den Welpen teilweise schon erkennenen, welcher die besseren Winkelungen und Proportionen hat. Wer mehr Fellanlage mitbringt und wer eher weniger etc. Dein Züchter wird dich bestimmt auch entsprechend beraten, wenn du ihm mitteilst, dass du mal ausstellen willst.
    Und dann braucht man eben noch das Quentchen Glück, dass der Hund sich auch so entwickelt wie erhofft, nicht zu klein bleibt, nicht zu groß wird, keine Zahnfehler ausbildet etc.
    Und wenns nicht klappt, hat man ja trotzdem noch den für dich weltbesten Hund zu Hause und vielleicht klappt es dann ja beim nächsten mit der Ausstellungskarriere.

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    Wer schon beim Röntgen erfährt, dass die Hüfte schlecht ist, wird das Ergebnis meist nicht zur offiziellen Auswertung durch den Verband einreichen, denn es besteht keine offizielle Pflicht den Hund zu röntgen. Nur Zuchthunde müssen geröngt sein. Da die offizielle Auswertung zusätzliche Kosten verursacht und der Hund damit ohnehin nicht zuchttauglich würde, werden schlechte Ergebnisse oft nicht offiziell beurteilt und damit auch nicht veröffentlicht.


    Das offizielle Auswerten kostet beim DRC nichts extra. Die Kosten sind schon mit der Ahnentafel des Welpen abgedeckt. Und die Tierarztkosten sind ja schon entstanden, wenn ich das Röntgenbild in der Hand habe. Da spare ich dann auch nichts mehr ein, wenn ich die Bilder nicht einschicke.
    Ansonsten darf der Röntgentierarzt eigentlich keine Beurteilung abgeben und sagen ob das Ergebnis eher gut oder schlecht ist. In Einzelfällen mag das leider anders gehandhabt werden. Ich habe jedenfalls null Info bekommen und das obwohl ich selber Tierarzt bin. Finde das aber eigentlich die korrekte Vorgesehnsweise und war dem Röntgentierarzt daher auch nicht böse.
    Ansonsten sagt ja auch die Röntgenquote ganz gut was aus, wie belastbar die Daten sind. 2012 sind im DRC 866 lebende Welpen geboren, davon muss man bestimmt noch ein paar abziehen, die das erste Lebensjahr nicht erreicht haben. Geröngt wurden 538 Hunde, also mindestens 62%. Ich denke das ist schon ganz belastbar, jedenfalls mehr als zu sagen "ich kenn da drei Labradore und alle haben HD, also ist die Rasse krank".

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    es ist der 7 Wurf !


    Meinst du den 7. Wurf der Hündin oder den 7. Wurf des Züchters?
    In allen drei VDH-Vereinen für Tibetterrier wird das Höchstalter der Hündin auf 8 Jahre begrenzt (wobei begründete Ausnahmen teilweise möglich sind). Außerdem sind nicht mehr als 6 Würfe erlaubt.
    http://www.ilt-tibet.de
    http://www.tibethunde-ktr.de
    http://www.ctaonline.de

    Ob sich ein Welpe später mal fürs Ausstellen eignet, kann man nur bis zu einem bestimmten Maße vorhersagen, aber ohne VDH-Papiere kannst du ein ernsthaftes Ausstellen sowieso vergessen.
    Aber schon allein im Sinne der Hündin solltest du nur in einem seriösen Verein kaufen!

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    Die große Frage ist ja nur, wenn dort alles so toll nach Vorschrift läuft, wieso kann ich mich darauf verlassen das von drei Labradorbesitzern zwei irgendwann erzählen, dass sie ja so viel Geld für die Tiere ausgegeben haben und die Eltern so toll waren und jetzt haben sie HD/ED Probleme.


    Weil die Hunde gar nicht aus dem VDH kamen? Ansonsten ist es statistisch so unwahrscheinlich, dass du bei dem Glück vielleicht mal anfangen solltest Lotto zu spielen.
    2013 waren beim Labrador Retriever im DRC nur 3,3% der Hunde im nicht zuchttauglichen Bereich was HD angeht (2,0% D und 1,3% E). Insgesamt waren das deutschlandweit 18 Hunde. Laufen die alle bei dir rum? Dagegen hatten 78,8% A-Hüften und 12,8% B-Hüften. Dazu kommen noch 4,6% mit C-Hüften.
    Nur weil jemand erzählt sein Hunde käme "vom Züchter" heißt es noch lange nicht, dass dem auch so ist. Viele definieren "vom Züchter" als Gegenteil von "aus dem Tierschutz" und summieren unter Züchter jegliche Art von Privatperson, die Welpen verkauft. Das kann man aber dem VDH nun wirklich nicht anlasten.

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    Für Hund 2 eine Vollpension finden; für die anlaufenden Kosten wird die Frau aufkommen müssen. Eventuell hilft da der Tierschutz. Fragen!


    Also bei uns hier in der Gegend kostet eine Hundepension minimum 15€ am Tag. Das summiert sich dann auf 1500€ für 100 Tage. Dazu noch Katzenfutter, Tierarzt falls was ist etc. Wer schon wegen nicht bezahlter Rechnungen im Gefängnis sitzt wird diese Summe wohl kaum aus dem Ärmel schütteln. Wer auch immer das auslegt, egal ob Behörde oder die TE wird auf den Kosten sitzen bleiben!

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    Es gibt für alles eine Lösung. Man muss sie nur suchen!


    Ist nur die Frage, ob das die Aufgabe der TE ist. Ich würde zusehen, dass sich die Angelegenheit möglichst schnell und dauerhaft löst. Wenn man die Tiere erst mal ein paar Wochen betreut hat, dann hiflt einem kein Mensch mehr wenn einem die Sache doch über den Kopf wächst. Dann hat man ja stillschweigend akzeptiert, dass man die Versorgung der Tiere sicherstellt.
    Es kann einfach nicht sein, dass jemand seine Probleme einer fast fremden Person aufhalst und hinterher fein raus ist. Tiere waren versorgt, Behörden waren nicht tätig, es gibt also auch keine weiteren Strafen und man macht einfach weiter bis man das nächste Mal in die Klemme kommt und die Tiere wieder irgendwem hinterlässt.

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    Werde nun am Montag nochmal ins Gefängnis gehen und ein Zettel von der Frau verlangen, dass sie die Tiere an mich abtritt, damit ich für sie ein neues Zuhause suchen kann. Weiß jemand, wie das offiziell heißt? Gibt es da Vordrucke im Netz? Habe leider nichts dazu gefunden.


    Ich würde mir den Abgabevordruck vom Tierheim geben lassen und damit zur bisherigen Halterin gehen, so dass die Tiere direkt von deiner Bekannten an das Tierheim überschrieben werden. Dann hat das Tierheim auch klare Verhältnisse und kann die Tiere weitervermitteln. Ich würde die Tiere auf keinen Fall auf mich überschreiben lassen, denn dann bist du wirklich bis in alle Ewigkeit dafür verantwortlich. Wenn der Hund morgen ne Magendrehung bekommt, vors Auto läuft oder sonstwas passiert geht das alles auf deine Rechnung!

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    Ich sagte, ich könne das ein paar Tage machen


    Also wenn du das so gesagt hast und es dafür vielleicht noch Zeugen gibt, dann kann dir da kein Gericht der Welt draus drehen, dass du eingewilligt hast 100 Tage für die Tiere aufzukommen. Ein "paar Tage" sind vielleicht mal übers Wochenende aber nicht mehr.

    Wenn die bisherige Halterin sich weigert die Tiere ans Tierheim zu übereignen würde ich auch das Veterinäramt informieren, dass sich die Tiere in der Wohnung befinden, die Halterin sich nicht um die Tiere kümmern kann und auch keine dauerhafte Betreuung sichergestellt hat. Du hättest eine Betreuung für ein paar Tage zugesichert und diese seien jetzt vorbei. Die finanziellen Mittel für die Versorgung der Tiere hätte die Halterin auch nicht hinterlassen.

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    tierheim sagte, dann müsste der veterinärdienst und ein gerichtlicher beschluss kommen, was tage dauern würde. polizei sagt, ich würde mich strafbar machen.


    Bei Gefahr im Verzug kann das Veterinäramt sofort in die Wohnung. Und diese ist ja gegeben, da die Versorgung der Tiere offensichtlich nicht sichergestellt ist. Einen gerichtlichen Beschluss braucht man nur für eine Durchsuchung.
    Was du nicht machen darfst ist einfach die Tiere in die Wohnung bringen, den Schlüssel einwerfen und dann gehen!

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    Nö, also ich kenne mehrere Fälle wo Hunde vorm Tierheim ausgesetzt wurden aus unseren umliegenden Tierheimen, wo der Halter ausfindig gemacht wurde oder der Hund gechipt war, und in keinem der Fälle wurde der Halter in irgendeiner Weise bestraft dafür. Der Hund wurde dem Besitzer lediglich enteignet.


    Deshalb ist es noch lange nicht erlaubt.
    Außerdem ist eine Enteignung auch eine From von Strafe (wenn sie den Halter im konkreten Fall auch nicht sonderlich getroffen haben wird) und ich mir auch nicht vorstellen, dass eine Behörde enteignet aber kein Bußgeld verhängt. Vielleicht ist der Betreffende mit seinem Bußgeldbescheid einfach nicht in der Nachbarschaft hausieren gegangen, sondern hats für sich behalten?

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    Es gibt wohl genügend rechtliche Dinge, in denen der Hund betroffen ist, es aber nicht gleich um Tierschutz geht. Man beachte mal Zoophilie. Geht jetzt zwar weit von dem Fall weg, aber sonst wird mein Gesagtes wieder ganz anders ausgelegt... Ist absolut tierschutzrelevant, aber nicht gegen den Tierschutz. Somit greift in diesem Falle das Gesetz nur, wenn das Tier verletzt wird oder es sich um fremden Eigentum handelt. Ansonsten nix mit Tierschutz.


    Hast du das Tierschutzgesetz eigentlich schon mal gelesen? Zoophilie ist genauso wie dein erstes Beispiel mit dem Zurücklassen nach § 3 TierSchG verboten:
    " Es ist verboten ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen" Nix mit Verletzung und nix mit Beschädigung am Eigentum Dritter.

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    Anderer Fall: Man stelle sich mal vor, ich hab 20.000 Euro Schulden, habe nichts wertvolles außer 5 super wertvolle Do Khyi. In einem solchen Fall dürfen die Tiere auch gepfändet werden, da sie zum Eigentum gehören und der Pfänder nur durch diesen Verkauf an sein Geld kommt.
    Ergo = nicht jedes Gesetz, in dem Tiere verankert sind, beinhaltet gleichzeitig auch ein Fall für den Tierschutz.


    Haustiere sind grundsätzlich erstmal nicht pfändbar. Bei sehr hohen Werten kann im Einzelfall wenn die Belange des Tierschutzes nicht entgegenstehen gepfändet werden.

    § 811c ZPO Unpfändbarkeit von Haustieren
    (1) Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, sind der Pfändung nicht unterworfen.
    (2) Auf Antrag des Gläubigers lässt das Vollstreckungsgericht eine Pfändung wegen des hohen Wertes des Tieres zu, wenn die Unpfändbarkeit für den Gläubiger eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der Belange des Tierschutzes und der berechtigten Interessen des Schuldners nicht zu rechtfertigen ist.