Beiträge von Snaedis


    Also wählen dürfen auch Menschen mit Betreuung auf allen Bereich inklusive Einwilligungsvorbehalt.


    Ob man sich dann aber zur Wahl stellen darf? Ich nehme fast an ja. Wahrscheinlich muss man „nur“ alt genug sein und das Führungszeugnis entsprechend aussehen…


    Wobei ich stark davon ausgehe, dass ein Mensch mit so einer starken Beeinträchtigung es vielleicht schafft, eine Wahl durchzuhalten aber vom gewählten Amt sehr schnell wieder zurück treten müsste oder enthoben würde. Da würden schnell Dinge passieren, die das möglich machen. Man benötigt und erhält ja nicht einfach so einen Betreuer für seine privaten Angelegenheiten…



    LG Anna

    Ich war deine Klassenkameradin? :winken:


    Ja, wenn man sich mit Schwung auf das Strickzeug setzt, kann das schon mal passieren, das dann noch so dezente zwei cm Nadel aus dem Oberschenkel rausschauen.

    Ich denke nicht. Erinnerlich hat sich die Klassenkameradin dadurch nicht vom Stricken abhalten lassen (wär auch schlecht gewesen, immerhin hatten wir Handarbeiten als Schulfach), oder Snaedis ?

    Nein, sie hat weiter gestrickt. Und hat aktuell keinen Hund… also waren wir keinen Klassenkameraden LUKE13 :no:


    LG Anna