Wenn mein Bruder Bilder bei einem Dogjöringrennen gemacht hat und wir diese eventuell den Teilnehmern zu kommen lassen wollen, diese die eventuell teilen, müssen wir etwas beachten rein rechtlich?
Mein Bruder macht das nur hobbymäßig aber versieht alles mit seinem Logo.
Urheber der Aufnahmen ist und bleibt dein Bruder, das hat auch nichts mit hobbymäßig und/oder gewerblicher Fotografie zu tun.
Er kann seine Bilder mit Nutzungsrechten weitergeben, also Einschränkungen nach seinen Vorgaben, z.B. nur für private Zwecke nutzen, nicht in sozial Media Bereichen veröffentlichen, Logo nicht entfernen, nicht zur Gewinnerzielung nutzen usw.
Bestenfalls weißt er vorab beteiligte Personen darauf hin, dass er das Rennen und somit sie fotografiert.
Ich gehe mal davon aus, dass er die betreffenden Teilnehmer kennt bzw. dass die ihn gefragt haben, ob sie die Fotos kriegen können. Er darf den Leuten die Bilder geben, auf denen sie drauf sind. Er ist der Urheber, er kann es den Leuten erlauben oder verbieten, dass die Bilder in Social Media geteilt werden und kann auch Regeln aufstellen - dass zum Beispiel sein Name genannt werden muss oder dass das Bild nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Generell gilt: Man muss immer den Fotografen fragen, was man mit seinem Bild anstellen darf.
Tricky wird es dann, wenn noch andere Personen im Fokus stehen - da greift dann das "Recht am eigenen Bild". Wenn diese anderen Personen nicht eingewilligt haben, fotografiert zu werden, dann darf er die Bilder nicht "veröffentlichen", also auch nicht an irgendwen weitergeben. Andere Menschen im Bild sind in der Regel kein Problem, wenn z.B. bei einer Sportveranstaltung am Rand noch irgendwelche Zuschauer zu erkennen sind – aber schon, wenn da beispielsweise zwei Teams gleichzeitig laufen und das eine Team halt nicht fotografiert werden wollte. Deswegen fragt man besser vorher, ob man Fotos machen darf.