ZitatHuhu,
um diesen Thread nicht völlig zu zerschiessen, dachte ich mir, ich frag mal hier.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Gentests bei Mischlingen nicht aussagekräftig sind. Also auch vom Amt nicht anerkannt werden, wenn ein Listenhund-Verdacht besteht. Das also nur ein phänotypisches Gutachten zählt.
Nun gibt es wohl im oben genannten Thread andere Aussagen. Kann mich da jemand aufklären? Hat vielleicht jemand sogar ein Fallbeispiel wo ein Gentest anerkannt wurde?Sollte es einen aussagekräftigen Test geben, wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand die Bezeichnung oder das ausführende Institut nennen kann.
Danke
Die Frage wird dir wohl nur die zuständige Behörde beantworten können, ob ein solcher Test bei ihnen anerkannt wird und wenn ja, von welchem Anbieter er sein muss.
Bei der Gefahrenhundeverordnung kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen und genau so sieht es bei der Bestimmung und Zuordnung der einzelnen Rassen aus und auch bei den Verfahren, die dazu zugelassen sind