Einen Hund mit erheblichen körperlichen und/oder gesundheitlichen Mängeln als explizit zuchtuntauglich zu verkaufen, ist aber etwas komplett anderes, als Welpen pauschal mit einer Zuchtverbotsklausel im Vertrag zu verkaufen.
Im Grunde wäre aber auch da eine Zuchteinschränkung gar nicht notwendig, denn das reguliert ja in der Regel der Zuchtverein über seine Regularien oder aber es ist nach Tierschutzgesetz eh ausgeschlossen.
Ich kenne es auch eher so, dass es da nicht um vertragsrechtliche Zuchteinschränkung geht, sondern eher darum vertraglich klar festzuhalten, dass der Hund nie zuchttauglich sein wird und der Käufer über diese Tatsache vor dem Kauf aufgeklärt wurde.