Die 11 setzt ja nicht nur die "Zucht" voraus, sondernumfasst einen weiten Personenkreis u.a. auch den
"gewerbsmäßigen Handel", auf dieser Basis arbeitet
Zoo Zajac, schrieb ich bereits. Einfach mal § 11 nach
TschG anschauen, bevor man zum "Rechtsbeistand" geht, OK.
Sarah, ich weiß was im §11 steht, ich hab ihn nämlich....
Und nur weil jemand etwas in seinen vertrag schreibt, ist es noch lange nicht rechtskräftig, von dem Hirngespinst sollte man sich wirklich mal lösen.
Und bei gewerbsmäßigem Handel kann ich mich drehen und winden wie ich will, da komme ich aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht nicht raus.
Wenn der Hund in Österreich gekauft wurde und die Käuferin auch dort lebt ist es natürlich nochmal ne andere Sache, da müsste man über die österreichische Rechtssprechung besser Bescheid wissen