Ich habe eine Frage an die Juristen unter Euch für Verweise auf Verordnungen -- nein, keine Hausarbeit!
Es gebe zwei Sonderfälle "a" und "b". Die haben zwar Namen, die sind aber (Wie ich festgestellt habe) nicht ganz missverständnisfrei, halt je nach Kontext.
Es gibt eine Verordnung VV, in der die Unterscheidung dazwischen gut, deutlich und zitterbar ("Abs. 3" vs. "Abs. 4") beschreiben wird -- um die direkten Folgen geht es mir nicht so sehr, sondern nur um die bessere Identifizierung beim Leser.
Es gibt Situationen, in denen nicht diese Verordnung VV gilt, sondern eine andere (VB), wo aber die zwei Sonderfälle trotzdem auftreten können und die beschriebene Unterscheidung aus VV auch hier angewendet werden kann, dies aber in VB nicht so ausführlich beschrieben wird.
Wie kann man hier deutlich machen "Dies ist der Fall, welcher in Verordnung VV unter Abs. 3 und nicht unter Abs. 4 beschrieben wird." ohne direkt ein "Verordnung VV gilt hier nicht!" zu provozieren?
Vielleicht "Sonderfall a (siehe VV Abs. 3)"?
Okay, ich weiß, manchmal rede, formuliere und denke ich zu kompliziert. Hat das jemand verstanden, der juristisch versteht kann?
Für die Spezis:
Wie kann man auf die Unterscheidung zwischen §21 (3) VgV und §21 (4) VgV beispielsweise in VOB/A Unterschwelle hinweisen?