Ich behaupte, dass diese Art des Imports selten als bewusste Entscheidung passiert.
Der Gesetz-Geber könnte aber veranlassen, dass für bestimmte Rassen oder Linien *) eine Aufmerksamkeit beim neuen Halter erzwingen kann.
Sprich: WENN ein Hund von bestimmten Rassen angemeldet oder erworben wird, sollte einem Halter bewußt gemacht werden, dass hier ggf. andere Regeln gelten, und es ein mehr an Aufmerksamkeit bedarf gegenüber anderen Rassen.
Exemplarische Beispiele für solche Rassen:
- HSH-Rassen
- Deutsch-Drahthaar
- Schäferhund - Leistungslinien
- Allgemein Leistungslinien von Gebrauchshunde-Rassen
- American Staffordshire-Terrier (z.B. in Teilen von Österreich müssen Hunde diese Rasse einzeln gassi geführt werden)
Es geht mir nicht um ein Haltungs- oder gar Zuchtverbot. Es geht mir nur um die Verhinderung des unbewußten Erwerb.
Mir kommt da immer die Aussage eines Hundehalters, nachdem er mit seinem Schäferhund etliche Probleme hatte: "Jetzt (nach dem dritten Trainer) weiß ich, was 'Leistungslinie' bedeutet!"
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Und für die Auswahl der "bestimmte Rassen oder Linien" fände ich die Datengrundlage wichtig.
(Beispiel: Ist der normale Deutsche Schäferhund überdurchschnittlich häufig in Beissvorfälle verwickelt, oder liegt die hohe Zahl an Vorfällen einfach an der weiten Verbreitung?)