Mein Kommentar bezog sich auf die Frage, ob allein die Anwesenheit mit Hund einen schon mit reinziehen kann in einen möglichen Sturz eines anderen.
"Reinziehen" -- ja. Im Sinne von: Beklagt werden. Eine Schuld für sich ist aber höchstens ein moralisches Thema. Rechtlich relevant wird es aber erst bei der Haftung, die aber verschuldensunabhängig sein kann (Straftaten lasse ich mal außen vor). Man kann also für einen Schaden voll haften, selbst wenn man keine andere 'Schuld' hat, außer eben der Tierhalter zu sein.
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Nachtrag: Es kann aber auch sein, dass (wegen der entsprechenden Umstände) die Haftung reduziert wird, und da auch auf 0. Das hängt halt vom genauen Verlauf ab.