Beiträge von anymouse

    Mein Kommentar bezog sich auf die Frage, ob allein die Anwesenheit mit Hund einen schon mit reinziehen kann in einen möglichen Sturz eines anderen.

    "Reinziehen" -- ja. Im Sinne von: Beklagt werden. Eine Schuld für sich ist aber höchstens ein moralisches Thema. Rechtlich relevant wird es aber erst bei der Haftung, die aber verschuldensunabhängig sein kann (Straftaten lasse ich mal außen vor). Man kann also für einen Schaden voll haften, selbst wenn man keine andere 'Schuld' hat, außer eben der Tierhalter zu sein.

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    Nachtrag: Es kann aber auch sein, dass (wegen der entsprechenden Umstände) die Haftung reduziert wird, und da auch auf 0. Das hängt halt vom genauen Verlauf ab.

    Ich stolper hier gerade über die Geschichte - reicht es wirklich aus, mit meinem Hund anwesend zu sein um im Zweifel ne Teilschuld zu bekommen?

    Rein nach dem Satz "reicht es wirklich aus, mit meinem Hund anwesend zu sein um im Zweifel ne Teilschuld zu bekommen?" -->
    Nein -- die bloße Anwesenheit reicht nicht. Es muss sich auch die Verwirklichung der Tiergefahr handeln, also eine eigen-/selbstständige, unkontrollierte Aktion des Tiers handeln, welche zum Schaden führt.

    Beispiel: Halterin geht mit angeleintem großem Hund spazieren. Ein anderer Halter geht mit angeleintem anderem kleinem Hund vorbei; dieser Hund läuft wegen des großen Hunds aufgeregt um sein Herrchen, der dann von der Leine eingewickelt stürzt. Die Halterin mit dem großen Hund hat keine Schuld (es sei denn, der große Hund hätte z.B: den kleinen provoziert).

    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…e-halterhaftung

    Gegenbeispiel: "OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2013 - I-19 U 96/12": Kundin stürzt über schlafenden Hund. Die Tiergefahr ist hier das unkontrollierte Herumliegen an einer Stelle, die sich der Hund (und nicht der Halter!) fürs Schlafen ausgesucht hat.

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    Nachtrag: Die Teilschuld kann ggf. auch zu 0% Haftung führen (oder viel mehr als 50%).

    Am mildesten ist doch aber [Kopi Luwak] sagen Kenner

    Ich glaube, dass lässt sich so nicht sagen; da dürfte auch die Stärke der Rüstung (hell, dunkel) eine Rolle spielen.

    So, aber jetzt hopp raus aus dem Kaninchenbau.

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    Tztz ... fragen, was der beste Kaffee ist -- das ist so etwas wie nach dem besten Wein zu fragen -- und zwar unabhängig von rot, weiß, ... .

    Und bei Katzenkaffee könnte auch die Haltungsform eine Rolle spielen.

    Hm, kann der eigentlich prinzipiell vegan sein?!

    Meine Erfahrung als Erzieherin ist auch, dass heute nur sehr wenige Kinder den Weg zur Grundschule selbständig laufen; sondern sehr viele bis vor die Schule gefahren werden.

    Da muss ich mich outen, das war damals bei mir auch so (Grundschule und dann auch danach).

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    Der Weg zur Grundschule war ca. 2km und einen guten Teil davon durch etwas, was wir Städter einen Wald nennen. Und das Auto hatte 300 PS, einen Chauffeur und ca. 40 Sitzplätze. xD

    Mal eine Frage:
    Die Einfuhr von gefährlichen Rassen/Typen nach Deutschland ist verboten.

    Was ist mit der Zucht? Ist Deutschland bundesweit nur die Einfuhr von lebenden Tiere verboten, oder übersehe ich da etwas (mir geht es hier nicht darum, dass die Haltung nicht einfach ist -- und auch nicht um Leichen, oder ein landesspezifisches Zuchtverbot wie in NRW)? In Norwegen ist die Zucht ebenfalls verboten, und damit beziehen sich die Einfuhrbeschränkungen nicht nur auf lebende Tiere.

    (ich möchte Leute nicht auf Ideen bringen)

    Ich meine, was solls... aber es sind zwei unterschiedliche Rassen, soweit ich weiß.

    Nein, die XXL Bullys sind gar keine anerkannten Rassehunde, das ist nur ein Designermix wie Doodles aller Art auch.

    Ich glaube, es geht um die Unterscheidung zwischen "American Bully" und "American Bulldog" (Nicht "American Bully" vs. "American Bully XL").

    Gemäß ABKC gibt es vier Varianten des "American Bully": Standard, Classic, Pocket und XL -- damit wäre ein "American Bully XL" also eben kein Designer-Mix. Und einigen Meldungen zufolge sogar eher das Gegenteil von "Mix".

    Wollt grad ne Mail ans Finanzamt schicken um nachzufragen, tja Pustekuchen, Email Adresse ham se nicht.

    In NRW zumindest kann man beliebige Nachrichten per Elster Online -- Kontaktformular versenden. Allerdings möchte das Finanzamt scheinbar für eine E-Mail-Antwort eine Einverständniserklärung für die E-Mail-Kontaktaufnahme (Hintergrund ist, dass das Steuergeheimnis durch die offene E-Mail eigentlich nicht gewährleistet werden kann).