Frage: "Wer hat Anspruch auf namentliche Nennung auf einem Auftrittsplakat?"
Es geht um etwas Verstimmung wegen des Entwurfs eines Konzertplakats für eine Musikgruppe von Hobbymusiker bis semiprofessionellen Musikern (z.B. ehemalige Musiklehrer), vor allem wer namentlich erwähnt werden müsste. Jemand ist etwas verschnupft, weil sein Name nicht auf dem Plakat auftaucht, sondern nur im Programm
Es handelt sich um eine mittel-kleine Gruppe, ca. 10-20 Personen. Der Gruppenname wird genannt. Die Leitungsperson wird auch namentlich genannt, keine Diskussion. Jetzt kommts: Eine solistisch auftretende Person dagegen, die festes Mitglied der Gruppe ist, wird nicht genannt, erwartet dies aber, weil "Solisten werden immer mit aufgeführt". Andere meinen, dass ist nur der Fall, wenn sie nur für den Auftritt dazukommen und nicht zur Gruppe gehören; dies ist hier definitiv nicht der Fall.
Gibt es da Regeln oder bewährte Handhabungen?
Ich weiß, dass hier einige aus dem Musik- und Auftrittsbereich kommen, vielleicht können die dazu etwas sagen..