Klar kannst du das melden. Hast du Beweise? Wenn nicht, im Zweifel für den Angeklagten. Solange keine Tierschutzwidrigen Methoden wie Strom, Stachler etc. die du auch noch beweisen kannst, würde ich die Sache gedanklich abhaken. Und ja für dich abharken, dass du einen Fehler gemacht hast. Nämlich blind zu vertrauen und ohne hinterfragen Methoden anzuwenden, die nicht in deinem Sinne waren.
Finde ich ganz schön hart.
Leinenruck, hängen lassen und Fußtritte - egal wie gut dosiert - sind einfach tierschutzwidrig. Sowas kann maximal Ausdruck von Überforderung sein, sollte aber nichts sein, was man Kunden beibringt. Unter solchen Methoden leidet ein Tier im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Und die TE hat ja nicht blind vertraut. Ja, sie hat erstmal mitgemacht - da stand aber auch jemand vor ihr, der das beruflich macht und dafür bezahlt wird. Außerdem noch andere Teilnehmer, die das auch alles mitmachen. Da neigt man erstmal dazu, Dinge zu tun, die einem hinterher hirnrissig vorkommen. Ja, schützt einen nicht davor, dass man Mist baut und man kann sich nicht gänzlich aus der Verantwortung ziehen. Und an anderen Stellen kriegt man wieder Vorwürfe, dass man nicht gemacht hat, was irgendeine Autorität einem gesagt hat.