Hallo Alina!
Also ich kann es dir für NRW aus eigener Erfahrung beschreiben, wie das damals ging.
In Hamburg kam es zu dem schrecklichen Vorfall mit dem toten Kind.
Wenige Tage später hatte meine damalige Heimatstadt eine Notstandsverordnung :kopfwand: mit 40 gelisteten Rassen (das ging über Phantasierassen und betraf auch Rhodesian Ridgebacks). Von heute auf morgen hatte der arme Hund Maulkorb- und Leinenzwang, Maulkörbe waren ausverkauft, aber mit einer Bestellung für einen Maulkorb blieb man straffrei.
So wartete man dann mit kurzer Leine, Maulkorb und im Garten angeleinten Hund (die tolle Notstandsverordnung sah mind. 2m Zaunhöhe vor, aber baurechtlich gingen nur 1.80m :kopfwand: ) auf die angekündigte Landeshundeverordnung.
Als die dann kam war klar, dass die üblichen Rassen ab sofort verboten sind. Aber man konnte Ausnahmegenehmigungen bekommen, wenn man den Hund bereits vor Inkrafttreten der Verordnung gehalten hat oder einen besonderes Interesse an der Haltung hatte (hier kam aber nur ein Tierschutzhund in Frage, weil alle anderen Interessen kann ja auch ein Hund anderer Rasse abdecken).
Wenn man nun also bereit war viel Geld zu investieren, dann konnte man seinen Hund behalten.
Man musste mind. 18 Jahre alt sein, ein einwandfreies pol. Führungszeugnis haben, einen Sachkundetest beim Amtsveterinär machen, nicht drogenabhängig sein und die ausbruchssichere Unterbringung des Hundes nachweisen, dann bekam man gegen Gebühr eine Haltungsgenehmigung. Die Kastration des Hundes konnte zur Auflage gemacht werden.
Wenn man dann noch nicht genug von dem Papierkrieg hatte, dann konnte man seinen Hund auch noch gegen Gebühr testen lassen und bekam je nach Gehorsam und Gesamteindruck eine Maulkorb- und evtl. Leinenbefreiung genehmigt, die gegen eine weitere Gebühr bescheinigt wurde.
In NRW ist die Landeshundeverordnung mittlerweile vom Landeshundegesetz abgelöst worden, geändert hat sich nicht sehr viel. Hier darf nicht mit Hunden der einschlägig bekannten Rassen gezüchtet werden, eine Neuanschaffung ist nur über den Tierschutz möglich. Aber man darf mit einem in einem anderen Bundesland legal gehaltenen Hund nach NRW ziehen und darf ihn behalten, wenn man die Auflagen erfüllt. Es ist also angenehmer als in Bayern. Nur haben wir hier gleich 2 Listen mit Rassen, die einen sind gefährlich, bei den anderen (z.B. Rottweiler) vermutet man es, bis das Gegenteil bewiesen ist. Dann gibt es noch Auflagen für "grosse" Hunde.
Eigentlich wäre unser Landeshundegesetz gar nicht doof, wenn man nur noch die tatsächlich gefährlichen Hunde und alle anderen hätte. Ich verstehe nämlich nicht, warum ein "großer" Hund gechippt und versichert sein muss und der Halter seine Sachkunde nachweisen muss - ein kleinerer aber nicht. Für ein Kleinkind kann jeder Hund gefährlich sein, da wäre es auch schön, wenn jeder Hund versichert sein muss. Eine Kennzeichnung, die bei Verlust die Zuordnung erleichtert und ein Aussetzen in der Ferienzeit erschwert ist genauso sinnvoll bei jedem Hund wie ein sachkundiger Halter.
LG
das Schnauzermädel