Beiträge von schnauzermädel

    tagakm
    Hier in NRW kannst du nur einen Hund der kleiner als 40 cm oder leichter als 20 kg ist ohne Auflagen halten.
    Hier musst du den Hund, wenn er denn groß ist, beim Ordnungsamt anmelden, du musst einen Sachkundenachweis haben, du musst den Hund chippen lassen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Bei Zweifeln an deiner Zuverlässigkeit kann das Amt auch hier ain Führungszeugnis fordern. Große Hunde müssen hier innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile grundsätzlich angeleint sein.

    Das reicht auch für SOKAs, zumal der Sachkundenachweis für diese Hunde beim Amtsveterinär nicht umfassender ist als der, den Halter großer Hunde beim normalen TA machen. Die Gebühren unterscheiden sich allerdings deutlich.
    Was Rasselisten bringen, sehe ich hier im Ruhrgebiet tägl. auf den Strassen. Staff & Co. sind selten, aber die verantwortunlosen Halter von damals haben jetzt Kangals und deutlich übergroße Miniaturbullterrier aus Osteuropa am Band. Kangals sind nämlich nicht auf Liste 1 oder 2 und Minibullies können Kälbergröße haben, wenn sie FCI-Papiere haben. Wenn Rasselisten etwas bringen würden, ok. Aber es werden von dem gleichen Klientel jetzt andere Rassen missbraucht.

    LG
    das Schnauzermädel

    Oder auch nicht!
    Ich finde die Regelung für große Hunde in NRW erstrebenswert für alle!

    Wenn man sich unangekündigte Wohnungsbesichtigungen gefallen lassen muss, weil für "Kampfhundehalter" Artikel 13 des Grundgesetzes nicht mehr gilt, wenn man das Behördenführungszeugnis braucht, dass man nur beim Amt einsehen darf und das Einträge enthalten kann, die ein Ordnungsamt nun gar nix angehen, wenn man Grundrisse seiner Etagenwohnung einreichen muss und die Sicherung seiner Türen und Fenster explizit beschreiben muss... Beonsers nett, wenn solch sensiblen Daten ungesichert im Ordnungsamt rumliegen... Unsere Unterlagen waren irgendwann komplett verschwunden, die Lauferei alle Sicherungen auf Amtskosten zu tauschen, hat mir gereicht. Aber ein Einbrecher hätte ja eine komplette Aufstellung gehabt incl. Schlafplatz des Hundes :kopfwand: .
    Dazu muss man die Kosten rechnen, die den Hundehalter ordentlich belasten und dass die üblichen Wesenstests von vielen "normalen" Hunden schon nicht bestanden werden. Je nach Veterinäramt erlebt man da Sachen, die sind der Hammer.

    LG
    das Schnauzermädel

    Ach ja die Tierschutzorgas...

    Da gibt es so viele, die mit viel Engagement und vielen tollen Menschen ganz hervorragende Arbeit leisten und dann gibts die anderen, die leider irgendwie deutlicher im Gedächtnis bleiben :kopfwand: .
    Oder eine gewisse Moderatorin im WDR-Fernsehen :motz:
    Das war eine sooo tolle Sendung, aber die gute Frau redet ja alles schön!
    Südhunde sind immer total gut sozialisiert und sooo dankbar :schockiert: . Hunde, die nicht zu Kindern sollen, können ja zu etwas älteren Kindern. Männerscheue zu einer Frau mit einfühlsamen Mann... Und dann müssen die armen Orgas die ganzen ungeeigneten Interessenten abweisen und die verstehen gar nicht warum, weil die Tante im Fernsehen hat doch gesagt :kopfwand: .
    Ich denke, es ist wie immer im Leben, es gibt nichts, dass es nicht gibt.

    LG
    das Schnauzermädel

    Hallo Alina!

    Also ich kann es dir für NRW aus eigener Erfahrung beschreiben, wie das damals ging.
    In Hamburg kam es zu dem schrecklichen Vorfall mit dem toten Kind.
    Wenige Tage später hatte meine damalige Heimatstadt eine Notstandsverordnung :kopfwand: mit 40 gelisteten Rassen (das ging über Phantasierassen und betraf auch Rhodesian Ridgebacks). Von heute auf morgen hatte der arme Hund Maulkorb- und Leinenzwang, Maulkörbe waren ausverkauft, aber mit einer Bestellung für einen Maulkorb blieb man straffrei.
    So wartete man dann mit kurzer Leine, Maulkorb und im Garten angeleinten Hund (die tolle Notstandsverordnung sah mind. 2m Zaunhöhe vor, aber baurechtlich gingen nur 1.80m :kopfwand: ) auf die angekündigte Landeshundeverordnung.
    Als die dann kam war klar, dass die üblichen Rassen ab sofort verboten sind. Aber man konnte Ausnahmegenehmigungen bekommen, wenn man den Hund bereits vor Inkrafttreten der Verordnung gehalten hat oder einen besonderes Interesse an der Haltung hatte (hier kam aber nur ein Tierschutzhund in Frage, weil alle anderen Interessen kann ja auch ein Hund anderer Rasse abdecken).
    Wenn man nun also bereit war viel Geld zu investieren, dann konnte man seinen Hund behalten.
    Man musste mind. 18 Jahre alt sein, ein einwandfreies pol. Führungszeugnis haben, einen Sachkundetest beim Amtsveterinär machen, nicht drogenabhängig sein und die ausbruchssichere Unterbringung des Hundes nachweisen, dann bekam man gegen Gebühr eine Haltungsgenehmigung. Die Kastration des Hundes konnte zur Auflage gemacht werden.
    Wenn man dann noch nicht genug von dem Papierkrieg hatte, dann konnte man seinen Hund auch noch gegen Gebühr testen lassen und bekam je nach Gehorsam und Gesamteindruck eine Maulkorb- und evtl. Leinenbefreiung genehmigt, die gegen eine weitere Gebühr bescheinigt wurde.
    In NRW ist die Landeshundeverordnung mittlerweile vom Landeshundegesetz abgelöst worden, geändert hat sich nicht sehr viel. Hier darf nicht mit Hunden der einschlägig bekannten Rassen gezüchtet werden, eine Neuanschaffung ist nur über den Tierschutz möglich. Aber man darf mit einem in einem anderen Bundesland legal gehaltenen Hund nach NRW ziehen und darf ihn behalten, wenn man die Auflagen erfüllt. Es ist also angenehmer als in Bayern. Nur haben wir hier gleich 2 Listen mit Rassen, die einen sind gefährlich, bei den anderen (z.B. Rottweiler) vermutet man es, bis das Gegenteil bewiesen ist. Dann gibt es noch Auflagen für "grosse" Hunde.
    Eigentlich wäre unser Landeshundegesetz gar nicht doof, wenn man nur noch die tatsächlich gefährlichen Hunde und alle anderen hätte. Ich verstehe nämlich nicht, warum ein "großer" Hund gechippt und versichert sein muss und der Halter seine Sachkunde nachweisen muss - ein kleinerer aber nicht. Für ein Kleinkind kann jeder Hund gefährlich sein, da wäre es auch schön, wenn jeder Hund versichert sein muss. Eine Kennzeichnung, die bei Verlust die Zuordnung erleichtert und ein Aussetzen in der Ferienzeit erschwert ist genauso sinnvoll bei jedem Hund wie ein sachkundiger Halter.

    LG
    das Schnauzermädel

    Hey ein 2. Platz ist etwas sehr schönes! Herzlichen Glückwunsch!

    Ich rechne bei meinen Hunden sehr unterschiedlich :D .
    Bei dem einen bin ich sehr glücklich, wenn er die Fährte nicht abbricht, wenn er in der UO halbwegs mitmacht und vor allem die Bringübungen nicht versemmelt (die sind zusammen immerhin 40 von 100 Punkten wert) und im Schutzdienst noch halbwegs die Vorgaben einhält :lachtot: .
    Beim anderen ärgern mich schräge Grundstellungen oder ein Tempounterschied beim Bringen schon, aber da kann ich eigentlich allen Abteilungen gelassen gegenüberstehen :D , das steigert dann den Ehrgeiz.
    Die BH sehe ich immer zwiespältig, einerseits ist es nicht sehr wichtig, andererseits ist es ja nun doch das erste Zeigen des Hundes in der Öffentlichkeit...

    LG
    das Schnauzermädel

    Mein Hund verlässt die GS nicht, er wird in der GS gelobt, dann warte ich die geforderten 3 Sekunden und gehe an in die neue GS und die liegt meist sowieso wieder am Anfang, weil bei uns im Ruhrgebiet die meisten Plätze viel zu kurz sind.
    Für mich lohnt sich das einfach nicht besonders, weil auch wenn ich "Sitz", "Platz" und "Steh aus dem Laufschritt" ohne Unterbrechung zeige, muss ich für das Apportieren x-mal die GS zeigen und für das Voraussenden dann auch noch. Ich arbeite ja immer VPG ;) , da sind mir z.B. die Bringübungen wichtiger als eine evtl. schräge GS.

    LG
    das Schnauzermädel

    Nein, warum denn?

    Die Prüfungsordnung sagt, dass die Endgrundsstellung der verangegangenen Übung als Anfangsrundstellung der folgenden Übung verwendet werden kann.
    Nach Beenden der Übung darf in der Grundstellung gelobt werden. Danach kann der Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen.
    Siehe VDH PO 2004 Seite 22 Abschnitt A Begleithundeprüfung.
    Sitz und Platz sind einzelne Übungen, daher kann man da ganz frei entscheiden, Hauptsache man führt den Hund zwischen den Übungen "Fuss".

    LG
    das Schnauzermädel

    Als Übergangslösung kannst du das Fleisch für eine Woche auch im Kühlschrank lagern, ich kann da ein Lied von singen, weil meine Hündin lediglich aufgetautes Huhn frisst, Rindfleisch darf nicht gefroren gewesen sein, sie nimmt es dann nicht.
    Ich gebe am ersten und zweiten Tag nach dem Einkauf den Pansen/Blättermagen, denn der riecht schnell.
    Danach kommen die Kehlköpfe und Innereien dran angereichert mit Brustbeinknochen, ebenfalls 2 Tage lang.
    Dann 2 Tage Muskelfleisch mit Hühnerklein, anschließend einen Tag Milchprodukte oder Fisch, dann gehe ich neu einkaufen.
    So ist der Hund glücklich, Muskelfleisch muss bei ihr alt sein und im Kühlschrank müffelt nix :D
    Allerdings füttere ich alles am Stück, gewolft ist es anfälliger und weniger lagerfähig.

    LG
    das Schnauzermädel

    Och meine jetzige Hündin hat gut ein Jahr gebraucht, bis dieses Pieseln aufhörte :D .
    Besucher durften den Hund nicht ansehen, ansprechen, anfassen oder sich gar drüberbeugen, wir forderten alle Welt zum totalen Ignorieren auf, das klappte gut, wenn sie sich denn dran hielten :motz: .
    Wenn wir irgendwo zu Besuch kamen, wusste bald jeder Gastgeber, dass wir uns per Klingel anmelden, damit alle auf der Strasse zur Begrüssung antanzen dürfen :lachtot: .
    Und mit etwas über einem Jahr war sie dann endlich dicht.
    Meine erste Hündin hatte eigentlich nicht solche Probleme, hat aber lebenslang ihrem Züchter in den Porsche oder auf die Treppe gepinkelt, während sie begeistert sein Gesicht leckte :lachtot: .

    LG
    das Schnauzermädel