Naja - der Besitzer zahlt das. Der Besitzer ist Auftraggeber. Wenn der jetzt nach dem Röntgen sagt "ne, ich habs mir anders überlegt" und der Tierarzt hat die Bilder noch nicht zum Gutachter übermittelt, dann tut er das halt auch nicht.
Der Tierarzt ist in dem Fall ja erstmal ein "Dienstleister". Anders ist das sicherlich, wenn man DIREKT beim Gutachter röntgt. Da kann man sich nicht mehr aus der Affäre ziehen ... der Gutachter das das Bild dann nämlich schon angesehen.
Aber wir Tierärzte sind so viel Unzufriedenheit und Genörgel gewohnt, da ist der Satz "das kann man bedenkenlos zum Gutachter schicken" sozusagen mehr als Beruhigung für den Besitzer ... ;-)
ja, das mit dem Dienstleister ist mir schon klar..
ich bin ja auch so fies und 'verlange' beim gesunden Hund ne Blutentnahme, weil ich das so möchte 
aber irgendwie implizierte der Satz damals, dass er die Bilder nicht wegschicken würde, wenn sie nicht so gut sind.
Und klar ist das doof, wenn man den Hund mit der kaputten Hüfte erwischt hat. Aber das ist ja für die Statistik dennoch wichtig. Und es nicht einzuschicken macht es für den betroffenen Hund ja auch nicht besser. 
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Hm, ich denke eher, er hätte die Bilder nur dann geschickt, wenn du ihm die Zustimmung gegeben hättest :) Leider denken nun mal nicht alle wie du.
Zu dem Thema hab ich dann mal noch eine Anekdote ...
Mir wurde mal eine Fanzösische Bulldogge für eine Zuchtuntersuchung vorgestellt. Die Besitzer kamen mit einem Stück Papier an, darauf war vermerkt was untersucht werden sollte. Kein VDH.
Wir haben also die Kniescheibe gecheckt (hatte natürlich PL), dann sollten die Keilwirbel untersucht werden mittels Röntgen. Der Hund hatte mindestens 5-6 Keilwirbel.
Am Ende des Zettels konnte der Tierarzt unterschreiben und die Zuchtfähigkeit bescheinigen.
Nun bin ich ja nicht ganz dumm in dem Thema und dachte mir so "hä, wieso steht denn da nirgendwo ab wann der Hund noch zuchtfähig geschrieben werden darf?" (Anmerkung, JEDER Tierarzt durfte diese Untersuchungen durchführen ....). Also den Verein gegoogelt, der oben auf dem Papier stand. Auf der Homepage weit und breit keine Infos zur Zuchtzulassung oder den gesundheitlichen Voraussetzungen. Der Besitzer hatte auch keinen Plan. Ich also mich da durchtelefoniert. Irgendwann jemanden an der Strippe, den ich dann mal um weitere Infos gebeten habe.
"Wie viele Keilwirbel hat er denn?"
"Naja mind. 5!"
"Nee, also dann ist er ja eh schon raus! Ab drei Keilwirbel dürfen die nicht in die Zucht."
"Muss ich Ihnen das jetzt zuschicken oder vermerken Sie das irgendwo?"
"Nein, wieso denn? Die Besitzer geben den Zettel bei uns ab."
Aha. Danke für die Information. Der Besitzer war not amused, nahm den Wisch auf dem ich die Fehler notierte und dampfte ab. Vermutlich zum nächsten Tierarzt, dem die Zeit dafür zu schade ist und einfach seinen Otto am Ende drunterknallt.
So viel zur Seriösität und Transparenz auch außerhalb des VDHs.