Manche Unterhaltsverpflichtungen nach Scheidung kann man nicht ausschließen, z.B. der Fall, wenn der Ex Ehegatte ins Pflegeheim kommt und im Falle von Bedürftigkeit, dass Sozialamt Pflegekosten übernehmen muss. Dann kommt das Sozialamt auf den geschiedenen Ehepartner zu, da hilft die Scheidungsfolgevereinbarung ggf. nichts.
Hoppala ![]()
da hab ich aber im Nachhinein echt Glück gehabt.