ZitatAls Unfall gilt ein plötzlich von außen auf das versicherte Tier wirkendes Ereignis heißt, wie auch bei uns Menschen, etwas Unvorhergesehenes.
Der Hund rennt über eine Landschaft, tritt in ein Loch und überschlägt sich (Bänderriss oder Bruch) - Unfall.
Der Hund springt von einem Baumstamm und kommt doof auf, verdreht sich das Bein - Unfall
Der Hund springt in einen See, unter der Oberfläche (nicht sichtbar) ragt ein Stock in den der Hund springt und rammt sich diesen in den Bauch - Unfall
Hund tritt in Glasscherbe - Unfall etc.
ich hol das thema nochmal hoch.
meine hündin ist seit anfang des jahres bei der agila versichert und ist jetzt in eine glasscherbe getreten und wurde ambulant behandelt (getackert und mehrfacher verbandswechsel).
aufgrund dieses threads habe ich letzte woche dort angerufen und mitgeteilt bekommen, dass das komplett übernommen wird und hab dann im anschluss die rechnungen hingeschickt.
heute kam ein brief, dass der schaden nicht erstattet wird mit folgender begründung: "da ambulante behandlung / therapie nicht übernommen wird/werden"
habe gerade nochmal angerufen und die sachbearbeiterin meinte, dass ein op-kostenschutz nur für op's gilt (chirugischer eingriff) und unfall nur im zusammenhang mit ops erstattet wird.
ich versteh überhaupt nichts mehr, hat jemand etwas vergleichbares erlebt (scherbenverletzung)?