Zwischen einer aktiv herbeigeführten Interaktion wie im Beispiel mit dem Jogger, der mit ausgebreiteten Armen auf den Hund zugerannt ist und so tut, als ob er ihn fangen will und einer "Interaktion", die in Wirklichkeit keine ist, wie das Schuhe zubinden, liegen für mich schon noch ein paar Welten.
Also ja - ich fänds im Fall des Joggers absolut angebracht, dem eine Mitverantwortung zuzuschreiben. Und ich gehe auch davon aus, dass sowas im Fall einer Gerichtsverhandlung durchaus Beachtung findet.