Beiträge von McChris

    Frage ist halt: Ist es wirklich irrelevant, welche Rasse da an der Leine körperlich nicht zu kontrollieren ist? Oder macht es doch einen Unterschied ob es drei Großpudel, drei Golden Retriever körperlich vom Menschen nicht kontrolliert werden können?

    Ich versuch mich mal dran.


    Ich finds dahingehend irrelevant, dass jeder unkontrollierbare Hund, egal wie viele davon, egal wie gross oder klein, eine schwerwiegende Gefährdung für andere Menschen darstellen kann, auf unterschiedlichste Arten.


    Nicht irrelevant ist es für die Art der Gefährdung.


    Bestimmte Rassen bollern gern Leute um/springen Leute an.

    Andere Rassen hüt-jagen gern Radfahrer.

    Wieder andere neigen zu fehlgeleitetem Beutefangverhalten. Usw.

    In keinem dieser Beispiele ist der Hund/sind die Hunde in diesem Moment unter Kontrolle seines Halters.

    Das kann im ungünstigsten Fall für einen anderen Menschen tödlich enden, auch wenn man es meinethalben in direkte und indirekte Todesfälle durch Hunde aufteilen kann. Die umgebollerte Seniorin stirbt vllt. nicht unmittelbar und direkt durch den Hund, aber an den Folgen des Sturzes. Klassiker in höherem Alter Oberschenkelhalsfraktur, folgend Lungenentzündung oder - embolie, Tod.


    Ist da jetzt ein Todesfall mehr oder weniger schlimm? Tatsächlich mehr oder weniger durch den unkontrollierten Hund verursacht?

    Ich lass das so als Fragen stehen, ich habe da selbst noch keine Antwort drauf.


    Die müssen alle gut und umsichtig geführt werden, damit niemandem sonst etwas passiert.


    Ich glaube - und sehe da Ähnlichkeiten zur Rückkehr der großen Beutegreifer - dass die Todesart "von Hunden totgebissen" emotional deutlich aus der Reihe von "durch Hunde mögliche Todesarten" fällt. Da werden Ur-Ängste angesprochen. Deshalb sind grosse Teile dieser Diskussion auch so emotional. Und ich glaube (!), dass deshalb die Flucht in die Bedeutung der Rasse in diesem Fall gesucht wird. Weil man sich da andere Todesfälle durch Hunde ausblendet und die eigene Verantwortung mit dem kleineren Hund/Hund anderer Rasse/Mix nicht ganz so gross erscheint.


    Ich glaube (!) dass das auch unter dem Hinweis des Gerichts zu verstehen ist. Dass JEDER unkontrollierte Hund andere gefährden kann. Bis hin zum Tod. Und dass deshalb JEDER Hund unter ausreichender Kontrolle seines Halters stehen muss.


    Der Unterschied bei einzelnen Rassen kommt erst in der Art der ausgeübten/auszuübenden Kontrolle zu tragen.


    So seh ich das.

    Ich wollte nicht unbedingt Beete anlegen, sondern eher so eine Apfelbaum-Streuobstwiese mit Wildblumen und Hühnerhagen da drauf ansiedeln.

    Das wiederum könnte möglich sein, das verändert den Grünlandstatus nicht.

    Wenns eh Bauerwartungsland ist, siehts auch schon wieder anders aus.

    Aber der Lump will die Koppel nicht rausrücken.

    Dürfte Dir auch nicht viel helfen, wenn er es täte. Landwirtschaftliches Grünland kann man nicht einfach in Garten umwandeln.


    Ich oute mich auch als Tobies-Garten-Fotos-Fan. Gern mehr davon.

    Wenn Du jetzt schon weißt, dass Du das völlig legitimerweise nicht willst, dann würde ich tatsächlich gleich mit Zaun agieren. Macht die Situation von Anfang an klar.

    Yelly

    Das ist auch ein wenig Nachbarschafts-Psychologie (auch, wenns hier ein Mieter ist): was von Anfang an klar ist, muss man später nicht zu einem ungünstigen, möglicherweise konfliktträchtigen Zeitpunkt nachholen.

    Ein Zaun verunmöglicht den begleiteten Kontakt von Kind und Hund ja nicht, er definiert lediglich, dass dieser nur unter kontrollierten Bedingungen und auf beiderseitigen Wunsch stattfindet.

    Haftstrafe, z. T. auf Bewährung, Schmerzensgeldzahlungen, eine psychische Erkrankung aufgrund des auch für die HH traumatischen Ereignisses, die stationärer Betreuung bedarf, die Wahrscheinlichkeit, dass sie in ihrem erlernten Beruf als Pflegekraft nicht mehr arbeiten kann, weil man dafür - in D zumindest, obs in Ö auch so ist, hatte ich hier gefragt - ein astreines polizeiliches Führungszeugnis braucht, den medialen Shitstorm...... klingt für mich nicht wirklich nach "möglichst ungeschoren" davonkommen.

    Betrunken mit einem bereits auffällig gewesenen Hund (in den Hals gebissen!), gegen die MK-Auflage verstoßend und auch die Auflage mit der kurzen Leine nicht einhaltend - da ist für mich nichts mehr mit fahrlässig.

    Mir sind die Unterschiede in den Strafmaßen da vom Gerechtigkeitsempfinden auch zu gering.

    das war absolut nicht auf dich und deine Hunde bezogen!

    Und ich hab mich nicht auf Dich bezogen.


    Ich hab mich auf frühere Aussagen u. a. hier im Thread bezogen und tatsächlich auf "das DF vergisst nie etwas, im Allgemeinen".

    Kam vermutlich schärfer rüber, als es gemeint war. Sorry.