Um mal eine Ausnahme anzubringen, wann ein Hund ohne Folgen tatsächlich auch Zubeißen darf:
Notwehr.
Wird man selber angegriffen, und der Hund verteidigt seinen Menschen, so wird dies gewertet als würde der Mensch sich selber verteidigen, und es wird als Notwehr eingestuft.
Diese Notwehr muss allerdings - wie beim Menschen auch - verhältnismäßig sein; Bei einer unverhältnismäßigen Notwehrüberschreitung hat dies auch Konsequenzen, für Hund und Halter.
Kann!
Folgenlos ist imho sehr schnell daher geschrieben (du schreibst ohne Folgen tatsächlich) von dir!