Wie seht ihr das?
Bin für jede Antwort herzlich Dankbar!
LG Mike
Einfache Antwort - will ich mit meinen Hunden verreisen, muss ich mich an die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reisegebietes halten.
Wie seht ihr das?
Bin für jede Antwort herzlich Dankbar!
LG Mike
Einfache Antwort - will ich mit meinen Hunden verreisen, muss ich mich an die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reisegebietes halten.
Ich freue mich auch riesig, dass er wieder bei seinem Falkner ist ![]()
![]()
Als einen Ausbruch im Sinne von 'endlich Freiheit', halte ich das nicht!
Es versagte eine Sicherheitsmaßnahme, die Vögel sitzen ja nicht nur steif rum, wer weiß ob ihn Umwelteinflüsse erschraken oder pure Neugierde in Bewegung brachten und er so abfliegen konnte ... das ist alles spekulativ ![]()
Greife aus Falknereien sind schon ab und zu mal Trebegänger, ob bei Trainings für Flugshows, oder auch zum Saisonstart, oder bei Jahrmarktauftritten usw.
Rund um die Adlerwarte Berlebeck z.B. ist während der Trainingszeiten und auch den Shows richtig viel los am Himmel, frei lebende Greife mischen sich gerne mal unter die Berlebecker Greife, Scheinangriffe kommen vor und so eben auch mal Freiflieger.
Sehr sehr oft kehren die Vögel wieder zurück, ehe öffentliche Aufrufe gestartet werden.
Jedenfalls ist das ein tolles Happy End ![]()
Ich hatte eine große Vario Cage als Doppelbox in unterschiedlichen Autos, da hat nix geklappert.
Unter der Box lag eine Gummimatte, keine ultra dicke, die war auch eher als Rutschschutz und nicht als Dämmung gedacht.
Die Box war 10 Jahre für meine Hunde im Gebrauch, zwischendurch wurden mal Schrauben nachgezogen und gut war es.
Jetzt habe ich zwei Vario Cage Einzelboxen für meine Teckel, beide je auf der Ladefläche verzurrt an Airlineschienen, die stehen absolut fest und auch da klappert nichts.
Dann dreh bitte den Spieß um jenRpM und halte dir deine Vorteile für pro MK vor Augen ![]()
- Verletzungen dir ggü. minimieren
- schnelleres eingreifen, da Hund gesichert ist
- Sicherheitsgefühl wird gesteigert
Du weißt es ja selbst, dass die Anti Haltung MK nur in dir schlummert, dein Hund akzeptiert ihn ja ![]()
Alles anzeigen
Um was genau geht es dir denn? Strafrechtlich, haftungsrechrechtlich oder ordnungsrechtlich?Die Schadensersatzpflicht aus § 833 BGB wurde zb auch bejaht, wenn jemand über einen schlafenden Hund gestolpert ist. Allerdings OLG Hamm.
Daher dürfte auch in einem solchen Fall wohl die typische Tiergefahr für eine Haftung nach § 833 BGB verwirklicht sein.
Zum Nachlesen:Ja, da war ich nicht präzise, hatte dann im weiteren Beitrag noch ergänzt, dass mich die Haftungseregeln interessieren würden.
Bei deinem genannten Fall wollte ich erst mit dem Kopf schütteln, bis ich las, dass es um öffentlichen Raum (Geschäftsräume) ging. In meiner eigenen Wohnung, wenn der Besuch über das Tier stolpert, wäre ich als Halter wohl nicht haftungspflichtig, oder auch da? Und übernimmt die Hundehaftpflicht immer, wenn eine Gefährdungshaftung vorliegt?
Vieles obliegt Einzelfallentscheidungen. Nicht wenig Urteile durchlaufen mehrere Instanzen.
Und nur weil ein Unfall mit oder durch dein Tier in deinen eigenen vier Wänden geschieht, verlierst du doch nicht automatisch Verantwortung bzw. Haftung. Es kommt wie geschrieben auch immer auf die Umstände an.
Um die Gefährdungshaftung für Tierhalter kommen Hundehalter nicht drum herum.
'Hund springt an' steht in der Überschrift des verlinkten Artikel auf den ich mich bezog Einstein51
Keine Ahnung Stilles Wasser ![]()
Vielleicht gibt es im LKW eine Kamera, die ja durchaus Wegstrecken aufzeichnen, Zeugenbefragungen usw.
Ja so ist das mit Einschätzungen durch Artikel ... Hund springt an und im weiteren Verlauf ... Hund springt hoch ...
Deshalb gibt es Ermittlungen, deren Ergebnisse bestenfalls zu Aufklärungen eines Unfallhergangs beitragen können!