Mir verginge total die Lust am Hobby Hund, total!
Beiträge von network
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Natürlich trägt man Verantwortung wenn man ein Lebewesen vermittelt, bzw. eines verkauft!
Beide Seiten sollten das tun.Meine Verantwortung als Käufer fangt schon da an, wo ich kaufe.
Die Verantwortung des Verkäufers, an wen er verkauft.
Dennoch ist, bzw. kann nach Kaufabschluss nicht auf ewige Zeit ein Verkäufer für seinen verkauften Hund verantwortlich gemacht werden und darum ging es ja bei der jetzigen Diskussion. -
Auch ein ordnungsgemäßer Züchter kann seinem Käufer nur vor den Kopf schauen!
Im Gebrauchshundeverkauf ist das öffentl. Leben & Arbeiten mit den Hunden meist sichtbarer (Prüfungsteilnahmen/Zuchtschauen/Zuchtbücher usw.), aber Hunde die mit ihren Besitzern nicht einsehbar gehalten werden, fallen oft erst auf wenn sie auffallen. -
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Was eben keine unwesentliche Aussage ist!
Es ist kein offenes, weiches 'your welcome' - Ausdrucksverhalten. -
Das muss der Bruder ja glauben, sonst wäre sein Tun um Sam überflüssig ...
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Ich bin einfach nur erstaunt, dass das Ämter als Entscheidungsträger mitmachen und überhaupt erst in Betracht ziehen, den Hund in die Familie des Verstorbenen zurückzugeben! Verantwortung trägt doch nicht nur der Antragsteller ...
Klar es gibt gesetzl. Vorschriften die vor einer evtl. Euthanasie durchlaufen werden müssen und wurden in dem Fall, aber dass in der Kürze der Zeit nach diesem Vorfall so massiv pro Sam verfahren wird, ist für mich unbegreiflich!
Es gab schon Vorfälle ohne Todesfolge -zum Glück!- nach denen Hunde eingezogen wurden und ihre Besitzer erfolglos über lange Zeit um ihren Hund sämtliche Instanzen bemühten ... hier stirbt ein junger Mensch und mehr als 'come on baby' es war doch nur ein direkter Kehlbiss erfolgt nicht ... so wirkt es zumindest auf mich. -
Ein Großteil der Hunde war/ist in Quarantäne, so steht es im fb-Link.
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Der WT mit Sam wurde mit dem Bruder des Verstorbenen durchgeführt, also mit dem evtl. zukünftigen Halter.
Ob das immer und in jedem LK so ist, weiß ich nicht.
Es kommt sicher auch auf den Grund der Maßnahme an - noch im Eigentum nach Vorfall/Einstufung, oder zur Vermittlung und wegen Rasse Zugehörigkeit, oder generell in Alter xy wegen Rasse Zugehörigkeit auch ohne Vorfall.