Beiträge von mittendrin

    Eigentlich dürfen die TÄ Alprazolam ja auch nicht mehr rausgeben, seit es Sileo gibt. Vielleicht wollte er das deshalb nicht. Auch wenn die Begründung dann nur eine vorgeschobene war.

    Das stimmt. Wenn der TA den Einsatz begründen kann, kann er es trotzdem verwenden.

    Ich finde keinen vernünftigen Beipackzettel von Sileo im Netz. Ich meine, irgendwann gelesen zu haben, dass man da nur 2mal nachdosieren darf. Wenn das so ist, ist das für die Dauer, die Geordy Unterstützung benötigt ungeeignet.

    Was ich auf nicht finde, ist die Verträglichkeit bei MDR1. Es steht halt nicht auf der Liste, aber das ist nicht so meins. Ich hätte gern eine Unbedenklichkeit im Beipackzettel.

    Das wären momentan die Punkte, warum ich es nicht ausprobieren wollen würde und froh bin, dass mein TA das offensichtlich auch so sieht.

    Das glaube ich nicht, das er Angst hat das ich das selber nehme.
    Denn er musste erst mal nachschlagen was Alprazolam ist.
    Wundert mich, weil er wirklich einen guten Ruf hat.
    Ich weiss auch nicht was diese Anspielung soll.

    Och, komm. Da brauchst du dich jetzt nicht angegriffen fühlen. Alprazolam macht sehr schnell süchtig und dass Süchtige mal auf Ideen verfallen, sich ihren Stoff zu besorgen, ist jetzt nicht neu oder ungewöhnlich. Ich finds ja eher bemerkenswert, dass ich das Zeug vom TA einfach so bekomme.
    Mich hat die hiesige Apothekerin übrigens mal in Verdacht gehabt, dass ich mit Schilddrüsenpillen einen schwunghaften Handel betreibe. Meine verstorbenen Hunde haben beide Schilddrüsenhormone benötigt und das ja in Mengen, die menschliche Dosen weit überschreiten. Damals gab es auch noch kein Vet-Präparat. Seither weiß ich auch, dass die als Schlankheitsmittel mißbraucht werden :D

    Die Begründung war, das wenn der Hund schon Panik zeigt, und man es gibt, das das ins Gegenteil umschlägt und alles noch verschlimmert.

    Man muss das wohl geben, bevor die Angst richtig da ist.

    Und das ist das Problem meiner Hündin, es langt ein Knaller. Das bekommt man nicht hin.

    Ja, man sollte sinnigerweise einen Test machen unter ganz normalen Bedingungen. Anfang Dezember oder so, wäre eine gute Zeit dafür gewesen. Wenn da dann keine paradoxe Wirkung eintritt, kann man recht sicher sein, dass es die auch im Ernstfall nicht gibt. Und dann fängt man sinnigerweise eben mit der Gabe an, bevor die ganze Knallerei losgeht. Bei uns war das in den vergangenen Jahren hier der 1. Weihnachtstag.
    Denn am 27. kommen immer die Prospekte mit den Knallern und spätestens dann fällt den Knallwütigen ein, dass sie noch Vorjahresreste ganz dringend verknallen müssen. Die werden sonst schlecht.

    Bei solchen Hunden muß man sich auf eine längere Zeit der Gabe einstellen und eben ganze Tage abdecken (mit einer täglichen Gabe ist es da nicht getan) und auch entsprechend umsichtig wieder ausschleichen.

    Du kannst im Grunde dann nur versuchen, ob du einen anderen TA findest, der dir das auf die Schnelle noch verschreibt. Ob das sinnvoll ist, weiß ich nicht. Für nächstes Jahr solltest du auf jeden Fall früher dran sein.


    Ich finde Geordy in diesem Jahr so gechillt (führe ich auf die tägliche Gabe von Tryptophan zurück), dass ich probieren werde, die Alprazolamgabe noch hinauszuzögern und auch insgesamt deutlich niedriger zu halten. Wir werden sehen.

    Ich weiß nicht, ob man das so anwenden kann. Hobbyhalter von Schafen und Co. sind ja inzwischen auch förderfähig. Da ist es auch eine reine Luxushaltung, Schafe zu haben.

    Es gibt aber natürlich auch noch keinen Fall in Nds. bei dem ein Hund vom Wolf nachweislich getötet wurde. Vlt. sollte ich mal anrufen und nachfragen.

    Ich hab natürlich nichts dagegen, wenn du mal nachfragst und da was Nettes bei rauskommen sollte :D

    Aber ich denke trotzdem, dass auch Hobby-Schafhaltung was anderes ist. Da geht es für mein Verständnis eher darum, dass alle Weidetiere bestmöglich geschützt sein sollten, damit zwischen den geförderten Weideschutzbetrieben keine Anfütterungsschafe stehen.

    Hund und Katze und Meerschwein kann ich ja auch mit reinnehmen und sollte ich ansonsten unter meiner Obhut haben. Bei Schaf ist das halt irgendwie nicht so...

    Sollte tatsächlich der bestätigte Verdacht auf Wolf herrschen, werden auch "Meerschweinchen" beprobt bzw. "der Tatort inspiziert".

    Wenn die Meerschweinchen, wie hierzulande üblich, mitten in der Wohnsiedlung im dichtbebauten Gebiet ihre Farm haben, stelle ich mir sogar vor, dass das eine ähnlich zügige Geschichte ist, wie bei Hund und Mensch.

    Allerdings wird man dafür wohl keinen Pfennig sehen.

    Ich habs mal aus dem IBD Thread hier rüber kopiert @Sarah80

    Es gibt bei Alprazolam möglicherweise einen Rebound-Effekt. Die Angst ist nach dem Einsatz dann größer als vorher. Dann hat man es aber versäumt, das Alprazolam vernünftig langsam wieder auszuschleichen.
    Deshalb benötige ich bei Geordy auch den größten Teil der Tabletten fürs Ausschleichen, weil ich das echt langsam mache. Einen Rebound-Effet brauchen wir beide nicht.

    Mal ganz unabhängig von der Fragestellung: Ist der Hundehalter nicht auf der sicheren Seite, wenn er in einem aktuellen Schadensfall einen Sachkundenachweis vorweisen kann und vielleicht auch eine bestandene Begleithunde- oder einen Hundeführerschein?

    Ich will jetzt beide Nachweise nicht hervorheben: Aber nichts mit dem Hund gemacht haben, keine Nachweise haben, dürfte das im Schadensfall (unabhängig ob der Hund selbst gebissen hat, oder auch nicht) nicht auch eine Gewichtung haben?

    Wenn du in Niedersachsen den Hund ordnungsgemäß anmeldest, mußt du Sachkunde, praktische Prüfung und den Versicherungsnachweis erbringen. Außerdem muß der Hund ins Register eingetragen werden. In unserer Gemeinde sind die da auch pingelig hinterher. Ich mußte mit Beginn der Versicherungspflicht auch in einer Frist meine Versicherungen belegen.
    Wenn man bei Auffälligkeit nichts nachweisen kann, bedeutet das also auch, dass der Hund überhaupt nicht angemeldet ist und das ist ganz sicher nicht hilfreich.

    Aber die Sachkunde und Sonstiges nützt einem überhaupt gar nichts, wenn der Hund auffällig wird. Ich kenne einen Rettungshund mit Maulkorb- und Leinenzwang und erhöhter Steuer wegen Auffälligkeit (Hund hat gewildert und gerissen).

    Was ist das überhaupt und in welchem Bundesland braucht man den und für was?

    Die TE klingt nach NRW (wegen Hundegröße), da kenn ich mich nicht aus.

    Aber in Niedersachsen muß man als Neuhundehalter seit ein paar Jahren auch eine theoretische Sachkunde und einen praktischen Hundeführerschein ablegen. Jeder, egal welche Rasse (also auch Yorkie und Dackel) und einfach nur dafür, dass man den Hund hält.