Beiträge von Wakan

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    Gut, nehmen wir an ich vereinbare in dem Vertrag, dass ich den Hund jederzeit wieder mitnehmen kann, wenn er schlecht gehalten wird und tue das dann auch. Die Besitzer gehen dann damit vor Gericht, werde ich dann des Diebstahls bezichtigt?


    Kommt darauf an.
    Gewinnst Du den Prozess, so hast Du nur das Urteil des Gerichts vorweggenommen.
    Gewinnt der Gegner, ist das eine widerrechtliche Aneignung, vorbehaltlich der Rechtsdefinition des Gerichts (Raub, Diebstahl, Einfache Wegnahme, Unterschlagung, ....)
    Ist ja auch eine Frage, ob der Gegner Dir den Hund freiwillig gibt.


    Ob der Hund nun schlecht oder gut gehalten wird, ist unterm Strich auch gehoppst wie gesprungen. Darum geht es in der (Rechts)Sache überhaupt nicht, sondern nur um die Eigentumsfrage. Ist der Halter nach Ansicht des Gerichts Eigentümer des Hundes, so gehen Dich die Haltungsumstände überhaupt nichts an. Sollten die im Sinne des Tierschutzgesetzes relevant sein, so kannst Du über den Rechtsweg, heißt Vetamt, Staatsanwaltschaft, Strafanzeige erstatten. Klageführend wären aber die Behörden, nicht Du.
    Klagen kann in D nur jemand, der betroffen ist. Ist der Hund Eigentum einer anderen Person, bist Du in juristischem Sinn nicht betroffen.


    Klingt zwar absolut hirnrissig, aber es ist so absurd, das es funktionieren muss.


    Vereinbare eine Ratenzahlung mit den Leuten und definiere die Haltungsbedingungen exakt.
    Erste Rate bei Übernahme des Hundes, zweite Rate nach 2,3,4 oder 5 Jahren und die dritte und letzte Rate nach Ableben des Hundes. So bliebe der Hund zeitlebens Dein Eigentum, weil Sachwerte nach deutschem Recht erst nach vollständiger Bezahlung den Eigentümer wechseln.
    Bei vertragswidriger Haltung nimmst Du den Hund gegen Erstattung der Schutzgebühr zurück. Damit wärst Du auf der machbar möglichen Seite.
    In einen solchen Vertrag ließen sich die interessantsten Spitzfindigkeiten einbauen.


    Allerdings nimmt Dir dann kein Mensch mehr einen Hund ab.


    Kurz und gut: Rechtssicherheit gibt es nicht!

    Zitat

    Wakan meint wahrscheinlich das hier


    Gleiches Thema, anderer Wortlaut.


    Nein, das meinte "Wakan" nicht. Habe selbst vorher gegoogelt aber nicht gefunden.




    Zitat

    Tut mir ja wirklich leid mein lieber Wakan !
    Aber das ist WIRKLICH von mir !!! Tut mir wirklich leid, aber auf eine solche IDEE käme ich noch nichteinmal...
    Das hab ich wirklich nicht nötig...Wenn mein Schreiben Ähnlichkeit mit dem anderer hat, tut see mir leid - aber ich brauch nicht irgendwelche Sachen von anderen Seiten rauskopieren um mich damit wichtig zu machen.
    Und diese Gedichte haben doch (fast alle) eine gewisse Ähnlichkeit.
    Und SORRY : Strafbar machen brauch und will ich mich nicht !!!


    Deshalb schrieb ich,

    Zitat

    dieses Gedicht kommt mir, incl. der Einleitung derart bekannt vor, dass ich verdammt nah dran bin, Dir eine Urheberrechtsverletzung vorzuwerfen.


    Ein Zweifel bleibt aber. Deine Rechtschreibung, Interpunktion und Rethorik sind in dem Gedicht besser als in Deinen Beiträgen- und das nachts. :???:


    Ändert aber nichts an meiner Meinung über das Gedicht. Die Hunde haben mehr davon, wenn Du Dich/wenn man sich sachlich damit auseinander setzt.


    PS.
    Wäre ich sicher, dass das Gedicht von einer anderen Person stammt, hätte ich Dir das sehr, sehr deutlich gesagt.


    Gruß
    Wakan

    Mein lieber **Chap**,


    dieses Gedicht kommt mir, incl. der Einleitung derart bekannt vor, dass ich verdammt nah dran bin, Dir eine Urheberrechtsverletzung vorzuwerfen.


    Das Gedicht, zumindest ein "fast identisches", fand sich schon 2000/2001 überall auf einschlägigen Seiten und in Mailverteilern. Zu einer Zeit also, als Du garantiert noch nicht schreiben konntest, sofern Deine Altersangabe richtig ist.


    Tue lieber was gegen Deine Schlafstörungen, dann kommst Du auch nicht auf solche, ggf. strafbaren Ideen.


    Sorry wenn das Gedicht tatsächlich von Dir ist: " Romantischer und sachlich indiskutabler Blödsinn. Finden Leute gut, die in 90% aller Fälle ihre Hunde abgeben wenn sie mal knurren.

    Den Nabelbruch muss der TA beurteilen.


    Wenn der Tollwuttiter zu niedrig ist, ist das ein Verstoß gegen EU- Seuchenschutzbestimmungen und die Importbestimmungen.


    Wenn XXX e.V. auf den Papieren bzw. dem Schutzvertrag steht, der Verein aber nicht als solcher eingetragen ist, ist das Urkundenfälschung und vorsetztlicher Betrug.


    Wenn der Nabelbruch schon bei der Ankunft des Hundes vorhanden war, hat der Verein gegen die Gewährleistungsbestimmungen verstoßen und Ihr könnt Euch die Behandlungskosten vom Verein holen.

    Die Hasendrahtidee ist nicht schlecht.
    Ich persönlich wäre aber nicht bereit Geld auszugeben, nur weil andere Leute nicht auf ihre Hunde aufpassen können.


    An Deiner Stelle würde ich mir einen Kostenvoranschlag von einer Zaunbaufirma holen, was es kosten würde, die Gartentore qualzuchtsicher zu machen.
    Wenn die Nachbarn das bezahlen,OK.
    Wenn nicht, schnapp Dir die Zwerge und trage sie ins nächste TH. Zettel bei den Nachbarn in den Briefkasten: Hunde sind in TH Soundso abzuholen.
    Das TH nimmt ja Geld dafür.


    Das machst Du so lange, bis der Zaun wirtschaftlicher für die Nachbarn ist.

    Die Situation solltest Du nicht unterschätzen. Es kann wirklich böse ins Auge gehen.
    Fast jeder, incl. der meisten Trainer, wird Dir sagen, dass Du dieses Verhalten unterbinden musst. "Der Hund hat die Kinder nicht zu hüten.


    Davon halte ich überhaupt nichts. Es ist sein Trieb und seine Aufgabe, Welpen zu hüten. Das zu unterdrücken schafft eine Zeitbombe.


    Du musst trainieren, dass es zwar hüten, aber nicht eingreifen darf. Dazu muss die Disziplin stimmen wie in einem Wolfsrudel.
    Ich denke, dazu brauchst Du einen wirklich guten Trainer.

    Zitat

    Hallo Wakan,


    wie kommst du denn auf die Idee, es ist schließlich noch ein junger Hund, er will spielen und Kontakt aufnehmen mit dem anderen Mitbewohner. Auch wenn eine Katze kein "Raufbold" ist kann sie sich wehren oder sich auf einen Stuhl oder Schrank "retten". Ich habe eigentlich überall im Haus Rückzugsmöglichkeiten für meine Tiere, so kann jeder seine Ruhe haben oder eben mitmachen, so wie sie gerade Lust haben. Natürlich habe ich einen Neuzugang immer erst beobachtet. Wenn du Besuch bekommst mit einem fremden Hund, und die sich nicht auf anhieb sympatisch sind, machst du dem dann auch einen Maulkorb dran?


    Gruß, Maggy


    Wenn er "nur" spielen will und sich beide zurückziehen können, wo ist dann das Problem?


    Hundebesuch "mit Mensch" geht bei uns gar nicht.

    Hallo Carma,


    Schutzverträge sind immer ein Glücksspiel. Die Wirksamkeit ist immer abhängig vom Richter.


    Das Problem ist immer der Eigentumsvorbehalt bzw. der Eigentumsüberhang.
    Grundsätzlich kannst Du in den Vertrag schreiben was Du willst. So zum Beispiel bestimmte Haltungsbedingungen, oder das Rückgabeverlangen unter dem Umstand X.
    Du schreibst also rein, das Du den Hund jederzeit zurücknehmen kannst, wenn Familie XY die Vertragsbedingungen nicht erfüllt. Dazu musst Du den Eigentumsvorbehalt im Vertrag festhalten.
    "ABER"..
    Möglichkeit 1) Ein Richter erklärt den Eigentumsvorbehalt für nichtig, weil der neue Hundehalter Steuern, Versicherung, TA, Futter etc. bezahlt und dies nur bei Eigentum üblich bzw. statthaft ist.
    Möglichkeit 2) Ein Richter erkennt den Eigentumsvorbehalt an.


    Es bleibt immer ein Lotteriespiel. Eine Rechtssicherheit gibt es für sog. Schutzverträge nicht.


    Der nächste Punkt ist der Streitwert. Der errechnet sich ggf. aus dem Zeitwert des Hundes. Ein "gebrauchter Mischlingshund" hat einen Wert von etwa 100,- bis max. 200,- Euro. Gutachter, Zeugen etc. könntest Du sofort vergessen. Die Prozesskosten würden den Streitwert überschreiten.
    Bei sowas wird nach Sachlage entschieden, es kommt meist nicht mal zum Prozess.


    Da wird Dir auch kein Anwalt einen rechtssicheren Vertrag ausfertigen können. Das Geld kannst Du Dir sparen.

    "IBM" ist ein internationaler Elektronik- und Multikonzern. Die fragen sicher nicht nach Katzen.


    Firmenanschrift und Mitarbeiternamen erfragen, notieren und an die örtliche Gewerbeaufsicht wenden.


    Wenn es Unstimmigkeiten gibt, Nachricht bzw. Info an http://www.ibm.com/de/
    Die machen daraus eine Schadensersatzklage, an der die Ur-ur-ur Enkel noch abzahlen.
    Allein die Verwendung des Kürzels "IBM" ist nach dem Urheberrecht schon strafbar.