Das ist dieser Teil aus der Bh-Prüfung:
6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt sich außer Sicht, in ein Geschäft oder einen Hauseingang.
Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen.
Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant ( Auftragsperson ) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei.
Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den vorbeigeführten Hund ( keinen Raufer verwenden! ) hat er ohne Angriffshandlung ( starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen ) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird der Hund wieder abgeholt.
Quelle: http://www.vfh-weinheim.de/bh_pruefung.html