ZitatWenn man sich einen Hund als Arbeitshund und nicht als Sozialpartner zulegt, ist der Vergleich gar nicht so abwägig.
Einen Blindenhund würde man ja auch nicht behalten, wenn er seine Arbeit nicht gut macht.
Man muss doch vorrangig sehen, was wollte der Hundekäufer und was wurde dort verkauft und zugesichert.
Insofern hast Du recht mit dem Schadensersatz, nehmen wir an, der Hund wurde verkauft als souverän bei Wild, kein Jagdtrieb und das nächste, was der Hund macht ist, er reisst sich los und erlegt Mal auf die Schnelle 5 Schafe ( alles schon passiert ;)), wer muss die 5 Schafe bezahlen????? Na, lachen vergangen
Der Hund als Arbeitshund und nicht als Sozialpartner? Im besten Fall ist der Hund beides! Die Ausbildung zum Blindenhund erfolgt z.B. in Kooperation mit dem Menschen. Nur über Beziehung und Bindung kann ein Hund ausgebildet werden... schon mal drüber nachgedacht?