ZitatDie Wohnungsgesellschaft würde ich vorerst nicht einschalten. Hunde werden geduldet, Schluss, aus!
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten helfen Anzeigen oder dergleichen gar nichts, da fehlt oftmals das öffentliche Interesse und die Polizei/Staatsanwaltschaft wird erst gar nicht aktiv.
Das ist aber eine sehr eigenwillige Rechtsauffassung! Unabhängig von Deiner persönlichen Merinung ist die TS ganz klar mit einem Hund in eine Wohnung gezogen, inder Hundehaltung untersagt ist. Natürlich liegt hier von Seiten des Vermieters ein Kündigunsgrund vor, wenn sich die Nachbarn massiv beschweren. Es geht mir hier nicht um eine moralische Bewertung, sondern um die Fakten.