Das glaub ich irgendwie nicht, dass das so einfach geht.
Hab ja ne große Hausverwaltung und da würde das nicht so einfach gemacht werden. Ich denke das wird erstmal über persönliche Gespräche geregelt, gerade weil es nicht so einfach geht die abschaffung zu verlangen.
Schließlich gibts bei solchen Dingen wie Beschwerden ja mindestens 2 Parteien.
Ausserdem muss es auch erstmal eine Abmahnung geben. So von heute auf morgen zu verlangen das der Hund der schriftlich genehmigt wurde, wieder abgeschafft werden soll. Das Glaub ich einfach nicht.
Das der vermieter die abschaffung verlangen kann, das denke ich schon. Aber nicht von heut auf morgen, nicht einfach so. Auch nicht Aufgrund von Beschwerden.
So wie es meine Hausverwaltung macht denke ich ist das alles irgendwo im Rahmen. Wenn es Beschwerden gibt werden diese überprüft. Wie zb.: Verschmutzung des Hausflurs, Dauerbellen... .
Das ist ein Grund für ein Abmahnung. Aber nicht fürs Abschaffen. Wenn diese Probleme nicht behoben werden können trotz Schriftlicher Abmahnung, dann ist das ein Grund die Abschaffung zu verlangen.
Aber einfach so von heut auf morgen, wenn man ne schriftliche Genehmigung hat, die man vor Gericht vorzeigen kann... Ne das geht doch nicht. Dann wär man ja den Launen eines Vermieters völlig ausgeliefert.