Beiträge von TanNoz

    Bei einer Sicherstellung nach § 21 SPolG, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren, ist diese Norm dann die gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung. Da braucht es im ersten Schritt keinen gerichtlichen Beschluss.

    Das schrieb ich ja auch, die dürfen handeln, um Gefahren abzuwehren. Aber vielleicht haben sie die anderen Hunde nicht als solche gesehen, weil sicher untergebracht und vielleicht nicht klar war, dass diese dabei waren. Und ohne Gefahr dürfen sie eben auch keine Hunde einfach mitnehmen

    Wie gesagt, das sind ja alles nur Spekulationen, warum die was gemacht haben.

    Und darüber hinaus: es gibt es bei den Gerichten IMMER einen Bereitschaftsdienst, der innerhalb kürzester Zeit entsprechende Beschlüsse machen kann

    Genau, dann hat man ja aber seine gesetzliche Grundlage. Nur weil man die braucht, heisst es ja nicht, dass es nicht schnell gehen kann.

    Es muss aber am anderen Ende auch die Unterbringung de Hundes sichergestellt werden. Und da die Kommunikation, dass da noch mehr Hunde beteiligt waren so am Anfsng scheinbar nicht kam, werden die wegen der anderen Hunde erstmal nichts gemacht haben.

    Das wäre jetzt eine spannende Frage, ob sie auch aus Eigenem bei Gefahr in Verzug einen Hund einziehen dürfen.

    Meines Wissens dürfen sie bei akuter Gefahr schiessen, aber einen gesicherten Hund, ohne Beschluss nicht einziehen. Aber frag mal, wäre sicher interessant.

    Wie sind eure so drauf beim Arzt?

    Tatsächlich unauffällig. Wir können alles machen bisher. Er mag ja alle Menschen und im Zweifel halte ich ihn. Aber wirklich viel Hilfe von mir war bisher nicht notwendig. Nando ist aber auf dem Tisch auch daheim ruhiger, als auf dem Boden. Daher habe ich ihn für die Fellpflege früh auf den Tisch gestellt, weil er sonst in die Bürste gebissen hat. Er kennt es also ganz gut, auf dem Tisch stillzustehen.

    Keine Ahnung wie es in Österreich geregelt ist, aber ich habe hier in Bayern zweimal eine ernsthafte Beissattacke auf Menschen/Passanten miterlebt. Beide Male waren es sehr große Hunde (keine Listenhunde), beide Male wurde der Notarzt gerufen und die Betroffenen mussten zur weiteren Versorgung ins KH, beide Male blieb der Hund in der Obhut des Halters.

    Soweit mir bekannt ist gab es dann jeweils im Nachgang natürlich ein Verfahren (fahrlässige Körperverletzung, Geldstrafe) und auch Auflagen, aber das dauerte entsprechend lange. Die Hunde wurden nicht eingezogen.

    In Deutschland darf ein Hund auch nicht einfach mitgenommen werden. Dazu braucht es einen Beschluss, erst dann darf z.B. der Tierschutz ein Tier abholen. Kann man jetzt blöd finden, ist aber gut, wir leben ja nicht im wilden Westen, wo jeder machen kann wie ihm beliebt. Das solche Beschlüsse oft zu spät kommen, oder gar nicht, darf man kritisieren.

    So schlimm die Umstände sind, Verfahrensfehler sollten tunlichst vermieden werden. Ob und welche Schuld die Besitzerin trägt werden die Gerichte klären müssen. Ebenso, was mit den noch lebenden Hunden geschieht.

    Ich arbeite in einem Tierheim mit, und mir fällt bei deinem Eingangspost auf, dass deine Aussagen nicht zueinander passen - ganz unabsichtlich natürlich.

    Du sagst, du willst nur einen mittelgroßen Hund, dabei hast du immense Ansprüche. Der muss entweder alleine sein können, oder sich gut fremdbetreuen lassen, denn du musst ja Vollzeit arbeiten. Der muss Stadtleben, Verkehr, fremde Menschen, fremde Hunde aushalten können, sofort - einen Garten hast du ja nicht.

    Aber dir ist gar nicht bewusst, dass diese Ansprüche sehr hoch sind, heißt, du hast wenig praktische Ahnung von Hunden.

    Bei uns im Tierheim sitzen knapp vierzig Hunde, davon würde keiner passen. Sowas ist selten, und du scheinst - zumindest nach deinem Text hier - wenig Spielraum zu haben, wenn der Hund dein Leben nicht sofort mitmachen kann.

    Kein seriöser Auslandsverein würde einen Hund in eine so starre Situation vermitteln, und die, die es doch tun, lassen dich (oder den Hund) dann im Regen stehen, wenn‘s nicht hinhaut.

    Ich finde nicht, dass das wiedersprüchlich ist. Alle meine Hunde kamen unter ähnlichen Bedingungen. Ich bin auch ehrlich, viele der Dinge die so ein Verein wissen will, geht die meiner Meinung nach nichts an. Klar, ich bekomme so vermutlich auch keinen Hund, aber beim Züchter schon.

    Ich kann den/die Te schon verstehen. Es mag sein, dass viele Hunde im Tierschutz das nicht leisten können und es hilft sicher, sich Gedanken zu machen, wenn es doch nicht so gut klappt. Aber unmögliche Voraussetzungen sind das nun auch nicht für einen Hund.

    Hattest du nicht ne Schwester mit Kind, oder verwechsel ich da was?

    DANKE, TanNoz , dass es nicht nur mir so geht! Ich verwechsel ständig alle hier. Z.B. wussten l'eau und Snaedis noch nicht, dass sie eine dritte Zwillingsschwester haben, sozusagen eine Drillingsschwester, nämlich persica . Also in meiner Welt. persica wiederum hat ein Avatar, das mich sehr an das von tinybutmighty erinnert, oder ist es einfach nur das pink darin? Jedenfalls muss ich bei den beiden auch immer genau hinschauen. Rotbunte und pardalisa haben als Avatar jeweils einen Pfotenabdruck, darum verwechsel ich die beiden grundsätzlich, und wenn jemand sein Avatar ändert, bin ich vollends verwirrt. Manchmal frage ich mich, wie ich mich im Alltag unter Menschen zurechtfinde. :lol:

    Du hast Panini und Panini13 vergessen....jedes Mal überlege ich.